: Fotos vor Gericht... ... taugen nicht mehr als Beweismittel. Ein Zitat.
Hohes Gericht, wir können diese Fotografie nicht als Beweis akzeptieren. Zwar scheint das Bild meinen Klienten zusammen mit einer Frau, die nicht seine Ehefrau ist, in seinem Hotelbett zu zeigen. Es besteht jedoch keine Möglichkeit zu beweisen, daß es sich dabei nicht um eine Fälschung handelt. Sie könnte meinen Klienten auch mit Ihnen, Euer Ehren, im Hotelbett zeigen.
Um es ganz klar zu sagen: Die digitale Retusche ist noch immer eine etwas kostspielige Angelegenheit. Mit einem Schwarzweißfoto wie diesem und dem dazugehörigen Negativ könnte es ein paar tausend Dollar kosten, diese kleine Geschichte vorzutäuschen. Zieht man jedoch die soziale Stellung meines Klienten in Betracht und den finanziellen Streitwert des Prozesses, fallen die Kosten dieser Technik hier wohl kaum ins Gewicht. Wenn Euer Ehren darauf bestehen, wird die Verteidigung feststellen lassen, daß das Foto eine Fälschung ist. Das ist jedoch eigentlich nicht notwendig. Die Fotografie könnte eine Fälschung sein; niemand kann das Gegenteil beweisen; deshalb kann sie nicht als Beweisstück zugelassen werden.
Fotografien haben weder in diesem Gerichtssaal noch in einem anderen was verloren. Ebensowenig wie Filme, Video- oder Tonbänder— für den Fall, daß der Kläger noch andere Medien als Beweisstücke vorlegen möchte, bei denen digitale Retuschen möglich sind.“Ein Anwalt, irgendwo,
an einem beliebigen Ort,
heutzutage
Aus: Stewart Brand, „Media Lab“
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