: Justizministerium soll Genom-Analyse untersagen
■ Betr.: "Vermummte Gene und der Khadi", taz vom 3.5.91
betr.: „Vermummte Gene und der Khadi“, taz vom 3.5.91 (Wissenschaftsseite)
Der Landesvorstand der VVN-BdA Niedersachsen hat sich aus Anlaß des Verfahrens am Braunschweiger Amtsgericht auf seiner Sitzung am 25. Mai ausführlich mit der Anwendung der Genom-Analyse befaßt. Der Landesvorstand stellt fest:
1.Die zwangsweise Erbgutanalyse in Strafverfahren wird durch Justiz und Polizei als sogenannter „genetischer Fingerabdruck“ verharmlost, tatsächlich führt ihr durch Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden kontrollierter Einsatz aber zum „gläsernen Menschen“, der zum rechtlosen Objekt degradiert wird gegenüber dem Staatsapparat. Dies entspricht nicht dem Menschenbild einer freiheitlich demokratischen Gesellschaft.
2.Insoweit ist es kein Zufall, daß die vom Bundesgerichtshof herangezogenene Rechtsgrundlage für die Anwendung der Genom-Analyse 1933 von den Nazi-Faschisten in die StPO eingeführt worden ist im Zusammenhang mit dem „Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher.“ Dieses Gesetz verdankte seine Entstehung ebenso einer biologistischen und eugenischen Ideologie wie das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“. Dem Braunschweiger Amtsgericht ist der traurige Ruhm vorbehalten, ausgerechnet diese Altlast gegen Antifaschisten in Anwendung zu bringen und zudem erstmals in der BRD in einem Fall weit unterhalb von Kapitalverbrechen.
3.Die VVN-BdA Niedersachsen verfolgt mit stärksten Bedenken die unsoziale und arbeitnehmerfeindliche Anwendung der gentechnischen Möglichkeiten in Medizin und Wirtschaft und unterstützt alle Bemühungen um eine humanistische Wissenschaftskritik und um eine gesellschaftlich kontrollierte verantwortungsvolle Anwendung des gentechnischen Wissens.
4.Die VVN-BdA Niedersachsen erwartet von der rot/grünen Landesregierung, daß sie nicht zuläßt, daß ausgerechnet Teile der niedersächsischen Justiz die Vorreiter machen für die Akzeptanz und die breite Einführung der Genom-Analyse. Die VVN- BdA Niedersachsen bittet insbesondere die niedersächsische Justizministerin, zumindest die Anwendung der zwangweisen Genom-Analayse in Strafverfahren solange per Erlaß zu untersagen, wie keine Ausführungsbestimmungen existieren. VVN Bund der Antifaschisten
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