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Paragraph 218: SPD-Streit um Pflichtberatung

Bonn (dpa) — Der Abtreibungsparagraph 218 sollte nach den Vorstellungen der SPD aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden. Eine von der Fraktion eingesetzte „Querschnittsarbeitsgruppe“ legte einen entsprechenden Entwurf zur Reform des Abtreibungsrechts vor, der jedoch im kritischen Punkt der Beratung noch zwei Alternativen zur Wahl stellt. In der Kommission, in der Experten aus den Bereichen Soziales, Recht und Frauen zusammengearbeitet haben, sei das Ziel, das Prinzip „Hilfe statt Strafe“ konsequent zu verwirklichen, hieß es. Neben einem umfassenden Paket, bessere Bedingungen für ein Leben mit Kindern zu schaffen, für das sich alle Parteien einsetzen, sieht die SPD- Vorlage eine eigenverantwortliche Entscheidung in den ersten zwölf Wochen vor. Arzt oder Ärztin sollen bei einem Abbruch straffrei bleiben. Umstritten blieb bislang die Frage, ob sich die Frau zuvor über Hilfen und Rechte informieren muß. Während ein früherer Entwurf des Arbeitskreises Gleichstellung einen Anspruch hierauf forderte, eine Verpflichtung aber entschieden ablehnte, wird jetzt alternativ erwogen, ein Informationsgespräch vorzuschreiben. Die Konfliktberatung soll als zweiter Schritt freiwillig bleiben. Dies wäre eine Annäherung an den Entwurf der FDP, der ebenfalls eine Fristenlösung vorsieht, Beratung aber zur Vorraussetzung für Straffreiheit macht.

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