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Zu späte Gerechtigkeit

■ Neun Lothringer nach fast 50 Jahren rehabilitiert

Zweibrücken (dpa) — Fast 50 Jahre nach ihrer Verurteilung vom nationalsozialistischen Volksgerichtshof in Zweibrücken sind neun Männer aus Lothringen von der bundesdeutschen Justiz rehabilitiert worden. Nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft am Landgericht Zweibrücken wird mit dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluß das Unrecht von NS-Richtern beseitigt, die den während des Zweiten Weltkrieges zum Reichsarbeitsdienst eingezogenen Franzosen Feindbegünstigung und Wehrkraftzersetzung vorgeworfen hatten.

Die damals zwischen 20 und 22 Jahre alten Männer hatten laut NS- Urteil im Februar 1943 auf dem Transport nach Saargemünd „deutschfeindliche Parolen“ gesungen, den Zug mit Widerstandssymbolen beschmiert und randaliert. Sie waren zu zwölf Jahren Zuchthaus, von denen sie bis Kriegsende zwei Jahre absitzen mußten, und zum zehnjährigen Verlust der Ehrenrechte verurteilt worden.

Für drei der von NS-Richtern verurteilten Lothringer kommt die Rehabilitierung zu spät: Einer der Männer starb 1944 in der Haft, zwei andere starben 1975 und 1983.

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