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Keine Kurierdienste von Anwälten für die RAF

 ■ Aus Hannover Jürgen Voges

Einstweilige Verfügungen gegen die Zeitung 'Welt‘ und den 'Spiegel‘ haben zwei Rechtsanwälte und eine Anwältin aus Hannover erwirkt, die in Artikeln der Kurierdienste zwischen RAF-Häftlingen und der Kommandoebene der RAF verdächtigt worden waren. In den Verfügungen untersagt es das Langericht Hannover beiden Printmedien, in Berichten über „die Bildung eines angeblichen Informationssystems zwischen den Gefangenen der RAF und der Kommandoebene der RAF sowie einer diesbezüglichen anwaltlichen Kuriertätigkeit“ die Namen der drei AnwältInnen zu erwähnen. Der 'Spiegel‘ darf bei entsprechenden Berichten künftig auch keine Fotos der Verteidiger mehr ins Blatt setzen. Mit einer Verspätung von 14 Tagen, aber immerhin jetzt eindeutig hat inzwischen auch die Bundesanwaltschaft die Vorwürfe gegen die hannoverschen Anwälte dementiert. Es habe nie harte Hinweise auf Mittlerdienste von Verteidigern zwischen inhaftierten RAF-Mitgliedern und der RAF- Kommandoebene gegeben, sagte der Sprecher der Bundesanwaltschaft, Rolf Hannich, gestern auf Anfrage. Auf Grundlage des der Bundesanwaltschaft vorliegenden Materials, das offenbar aus Zellendurchsuchungen bei RAF-Gefangenen stammt, könnten keine Strafverfahren gegen Rechtsanwälte eingeleitet werden. Als Strafverfahren, die weder eingeleitet wurden noch eingeleitet werden sollen, gelten nach Aussage des Sprechers der Bundesanwaltschaft bereits „Ermittlungsverfahren“ oder auch nur „Vorermittlungen“ gegen die betreffenden VerteidigerInnen. Ihren RAF-Kurier- Vorwurf gegen die Anwälte, für den das Strafgesetzbuch immerhin bis zu fünf Jahre wegen Unterstützung vorsieht, hatten 'Spiegel‘ und 'Welt‘ offenbar auf einen geheimen Vermerk für den Bundesjustizminister gestützt, der auf der Auswertung von insgesamt 7.000 bei RAF-Gefangenen beschlagnahmten Blatt Papier beruhte. Aus der umfassenden Textsammlung konnte der 'Spiegel‘ dann einzelne Zitate von RAF-Gefangenen bringen. Für den entscheidenden Vorwurf, daß die Notizen und Papiere der Gefangenen mit Hilfe von Anwälten von Gefängnis zu Gefängnis oder gar zur Kommandoebene wanderten, fehlte allerdings der Beleg.

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