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Terrorismusbekämpfung hart an der Grenze der Legalität

■ Entgegen dem Verfassungsgebot sollen Verfassungsschutz, Bundeskriminalamt und Justiz eng zusammenarbeiten

Berlin (taz) — Mit einer Art kleinem Krisenstab will die Bundesregierung nach den jahrelangen Mißerfolgen in der Terrorismusbekämpfung die Zusammenarbeit zwischen Verfassungsschutz, Polizei und Justizbehörden „verdichten“. In einem vetraulichen Schreiben unterrichtete der Staatssekretär im Innenministerium, Hans Neusel, am 25. Juni den Innenausschuß des Bundestages von der Gründung einer „Koordinierungsgruppe Terrorismusbekämpfung“ (KGT). Federführend ist in dieser KGT das Bundeskriminalamt, zu den ständigen Mitgliedern gehören das Kölner Bundesamt für Verfassungsschutz und die Karlsruher Bundesanwaltschaft. Als vorrangiges Ziel wird der „koordinierte Einsatz der Bekämpfungsmaßnahmen von Bund und Ländern [...] einschließlich der Justiz“ genannt. Um eine Zusammenarbeit zur Verhütung weiterer Anschläge zu prüfen, sollen auch Vertreter exponierter Wirtschaftsunternehmen eingebunden werden. Das Verfassungsgebot der Trennung von Polizei und Geheimdiensten wird in dem neuen Gremium äußerst strapaziert. Die Verschränkung polizeilicher Fahndungsmaßnahmen mit der Vorfeldermittlung des Verfassungsschutzes wird aus der Aufgabenstellung ersichtlich. Gefordert wird beispielsweise die „volle Ausschöpfung des rechtlichen Rahmens, insbesondere auch bei der Durchführung verdeckter Fahndungsmaßnahmen, sowie bei Maßnahmen zur Aufklärung des weiteren terroristischen Umfeldes, auch unter Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel durch den Verfassungsschutz“. Der Verfassungsschutz zur RAF auf SEITE 5

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