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Härtere Strafe bei Diebstählen

Berlin. Die 15. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin hat festgestellt, daß das Stehlen und Verschieben von Kraftfahrzeugen mit gefälschten Papieren nach Polen weiter blüht. In der Urteilsbegründung einer Revisionsverhandlung gegen den 24jährigen Jacek K. verschärfte das Gericht das Strafmaß unter dem Gesichtspunkt der Generalprävention auf drei Jahre Gefängnis. Nach dieser unter Juristen umstrittenen Rechtstheorie liegt der Strafzweck in der Abschreckung, die durch Androhung und Vollstreckung harter Urteile erreicht werden soll. Im einzelnen war Jacek K. vorgeworfen worden, daß er in der Zeit von November 1989 bis Januar 1990 in sechs Fällen Autos nach der Tankdeckelmethode, wobei Nachschlüssel für Kraftfahrzeuge durch Kopieren des identischen Tankdeckelschlüssels angefertigt werden, entwendet hatte. Die Fahrzeuge wurden mit gefälschten Fahrzeugpapieren für das Verschieben über die deutsch-polnische Grenze präpariert.

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