Nach Skizzenfund in Zelle RAF-Gefangene verlegt

Ermittlungen gegen Anwalt von Adelheid Schulz  ■ Von Wolfgang Gast

Berlin (taz) — Nach der Verlegung der Kölner RAF-Gefangenen und der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Anwalt der Inhaftierten Adelheid Schulz haben deren Rechtsanwälte gestern heftige Vorwürfe gegen die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe erhoben. In einer gemeinsamen Erklärung wandten sich die Anwälte insbesondere gegen die am Wochenende verbreitete Meldung, wonach sowohl in der Zelle von Adelheid Schulz als auch bei ihrem Anwalt Fluchtpläne gefunden worden sein sollen.

Nach Angaben des Düsseldorfer Justizministeriums wurde die Gruppe der RAF-Gefangenen Adelheid Schulz, Sieglinde Hofmann, Ingrid Jakobsmeier und Christa Eckes am Freitag per Hubschrauber in den Sicherheitstrakt des Gefängnisses von Bielefeld-Brackwede verlegt. Zuvor sei in der Zelle von Adelheid Schulz im Anschluß an den Besuch ihres Anwaltes ein Bündel „sicherheitsrelevanter“ Papiere beschlagnahmt worden. Die Aufzeichnungen ließen den Verdacht zu, daß Kassiber geschmuggelt wurden. Die Bundesanwaltschaft leitete daraufhin gegen den Anwalt ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung ein. Wohnung, Kanzlei und Auto des Rechtsanwaltes wurden am Freitag durchsucht.

Wie die Bundesanwaltschaft betonte auch das Düsseldorfer Justizministerium, daß es für eine geplante Befreiungsaktion keine „eklatanten Hinweise“ gebe. Entsprechende Meldungen der 'Bild‘-Zeitung wurden als „Spekulationen“ zurückgewiesen. Das Blatt hatte behauptet, die Behörden hätten mit der Verlegung einer Freipressung oder Befreiungsaktion zuvorkommen wollen. Zu den Unterlagen soll danach auch ein „minutiöser“ Plan der Vollzugsanstalt gehört haben.

Der persönliche Referent des Düsseldorfer Justizministers Krumsiek, Hans-Josef Fischer, begründete die Verlegung ausschließlich mit „Sicherheitsgründen“. Sie stehe in keinem Zusammenhang mit der heftig geführten Debatte um eine — von der Landtagsfraktion der CDU geforderten — Auseinanderlegung der Kölner Gefangenengruppe. Die Unterbringung in Bielefeld sei „vorläufig“ — an den Haftbedingungen und Kommunikationsmöglichkeiten der Gefangenen untereinander ändere sich nichts.

Bei dem sichergestellten „detaillierten“ Plan der Strafanstalt handelt es sich nach den Aussagen der Anwälte lediglich um eine Skizze von Andelheid Schulz über die Lage ihrer Zelle. Bei Gesprächen mit ihrem Anwalt sei die Frage aufgetaucht, ob sie bei einer für den 20. Juli geplanten Protestveranstaltung vor den Gefängnistoren akustisch überhaupt etwas mitbekommen könne. Schulz hätte anhand der Skizze grob die Lage ihrer Zelle beschrieben. Die Anwälte werteten die Verlegung und die Einleitung des Ermittlungsverfahrens als „rechtswidrigen Vorgang“, mit dem die Forderungen nach Zusammenlegung kriminalisiert, bestehende Kleingruppen aufgelöst und der Austausch der Gefangenen untereinander unterbunden werden sollten.