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Brandenburgs Rundfunkgesetz durch

Potsdam (dpa/bb) — Gegen die Stimmen der CDU hat der brandenburgische Landtag am Mittwoch das Gesetz über den „Rundfunk Brandenburg“ verabschiedet. Damit werden die rechtlichen Voraussetzungen zur Gründung einer eigenständigen Anstalt des öffentlichen Rechts für das Bundesland geschaffen. Sitz der Landesrundfunkanstalt soll Potsdam sein.

Vor der Abstimmung hatte Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD) betont, das Gesetz sei eine gute Startposition zum Weiterarbeiten. Jetzt müsse sich Brandenburg schnell in die Frequenzvergabe einschalten. Hier sei die Lage ernster als es manche darstellten, sagte Stolpe.

Der SPD-Abgeordnete und Hauptausschuß-Vorsitzende, Wolfgang Birthler, plädierte zu Beginn der Aussprache für eine „schlanke Anstalt“ ohne viel Personal und Technik. Brandenburg wolle nicht die Entwicklungen der alten ARD-Anstalten mitmachen. Dennoch wolle das Bundesland an erster Stelle mit dem Sender Freies Berlin (SFB) kooperieren und außerdem das Medienzentrum in Potsdam-Babelsberg nutzen.

Der FDP-Abgeordnete Rainer Siebert plädierte dafür, daß Berlin und Brandenburg nicht auf Dauer medienpolitisch eigene Wege gehen sollten. Während einer Übergangszeit von fünf bis sechs Jahren solle bereits eine enge Kooperation stattfinden, die jedoch nicht eines Staatsvertrages bedürfe. Der Hörfunk solle bis auf ein eigenes Landesprogramm schwerpunktmäßig in Berlin produziert werden. Ausgestrahlt werden sollten außerdem in beiden Ländern zwei bis drei gemeinsame Programme. Bereits jetzt sollten der Rundfunk Brandenburg und der SFB im Bereich der Dienstleistungen eng zusammenarbeiten, wobei dieser Bereich bei Vereinigung der Länder fusioniert werden solle. In Brandenburg bilden SPD, FDP und Grüne eine Koalition.

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