■ JUSTIZ: Haftstrafe für Skinheads
Berlin. Drei Männer aus der Berliner Skinhead-Szene im Alter von 20 bis 27 Jahren wurden gestern vom Landgericht wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu Haftstrafen bis zu vier Jahren verurteilt. Sie hatten in der Nacht zum 11. Dezember 1990 einen 24jährigen Mann derart mißhandelt, daß er sich in Panik vor weiteren Schlägen aus dem Fenster im zehnten Stock eines Hochhauses in Lichtenberg stürzte und starb. Zu der Auseinandersetzung war es gekommen, als die drei Angeklagten einen vom 24jährigen geliehenen Geldbetrag in Höhe von 8.000 Mark eintreiben wollten. Nachdem sich das Geld nicht, wie von ihm zunächst angegeben, in der Wohnung befand, schlugen die Beschuldigten mit Fäusten, einem Stock und Baseballschlägern »skrupellos« zu. Die Angeklagten, von denen zwei aus der Ex-DDR stammen, hatten den Fenstersturz als einen Unfall bezeichnet. Das Gericht folgte ihnen aber nicht. Grund für den Sprung sei die Gewalttätigkeit der drei Männer gewesen, meinte der Vorsitzende Richter.
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