■ ALGERIEN: Wahlgesetz zugunsten der Frauen geändert
Algier (afp) — Der algerische Verfassungsrat hat den Artikel des Wahlgesetzes für verfassungswidrig erklärt, der es dem Ehemann erlaubt, unter Vorlage des Familienbuches für seine Frau mit abzustimmen. Der Verfassungsrat änderte den Artikel dahingehend, daß der Mann nur für seine Ehefrau mitwählen darf, wenn diese zuvor ihre schriftliche Einwilligung gegeben hat. Die Stimmenübertragung als solche wurde jedoch für verfassungsgemäß erklärt. Insofern ist es nur ein Teilerfolg für Regierungschef Sid Ahmed Ghozali, der den Verfassungsrat angerufen hatte, um gegen den Artikel zu protestieren. Ghozali hatte auch an einer Sitzblockade von Aktivistinnen der Frauenbewegung vor dem Regierungspalast teilgenommen.
FISCHFANG
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen