Brandanschlag: Jugendliche entlassen

■ Haftverschonung unter Auflagen / Staatsanwaltschaft legt Beschwerde ein

Der Brandanschlag auf die Ausländerunterkunft Schwachhauser Heerstraße 110 wird von der Staatsanwaltschaft bislang zwar als versuchter Mord und schwere Brandstiftung gewertet, dennoch sind gestern zwei der drei Verdächtigen auf freien Fuß gesetzt worden. Damit ist die Jugendkammer des Landgerichtes Bremen gestern einer Haftbeschwerde gefolgt. Der Haftbefehl wurde zwar nicht aufgehoben, jedoch gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Danach müssen die Beschuldigten sich der Betreuung durch die Jugendgerichtshilfe unterstellen, dürfen Bremen nicht verlassen und müssen ihre Ausbildung fortsetzen.

Nach höchstrichterlicher Rechtssprechung kann auch bei einem Kapitalverbrechen Haftverschonung gewährt werden. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen argumentiert, daß eine Verdunklungsgefahr „nicht ausgeschlossen“ sei. Gegen die Anordnung der Jugendkammer hat die Generalstaatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt, über die das Oberlandesgericht zu entscheiden hat. Auf Nachfrage meinte Generalstaatsanwalt Hans Janknecht, daß mit dem Abschluß des Ermittlungsverfahrens und der Anklageerhebung aller Voraussicht nach noch in diesem Jahr zu rechnen sei.

Die Jugendlichen, die aus gutbürgerlichem Millieu kommen, wurden bislang nicht der offenen rechtsradikalen Szene zugeordnet. Dem widerspricht allerdings das Verhalten des Bremer Verfassungsschutzes. Nach der taz zugegangenen Informationen hatten Verfassungsschützer die Jugendgruppe, aus der die Verdächtigen kommen, in den Tagen vor der Tat observiert. hbk