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Kein nationaler Hörfunk mit ARD/ZDF?

Köln (dpa) — ARD und ZDF können keine länderübergreifende Hörfunkanstalt gründen. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Münchner Verfassungs- und Rundfunkrechtlers Peter Lerche, das der Deutschlandfunk am Mittwoch in Köln vorstellte. Demnach bedürfe ein nationaler Hörfunk eines „staatlichen Kreationsaktes“ durch einen Staatsvertrag. Diesem Vertrag müßten die Länderparlamente zustimmen.

Nach den Vorstellungen der Ministerpräsidenten-Konferenz sollten der Deutschlandfunk, Rias1 und DS- Kultur in einem nationalen Rundfunk zusammengefaßt werden. Würden dabei ARD und ZDF eine tragende Rolle spielen, müßte die Eigenverantwortung der neuen Einrichtung laut Gutachten rechtlich abgesichert sein. ARD und ZDF dürften keinen unmittelbaren Einfluß auf das Programm haben und keine Vertreter ihrer Kontrollgremien in den Rundfunkrat entsenden.

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