Bankautomaten-Knacker

Karlsruhe (dpa) — Wer mit einer gefälschten Codekarte Geld bei einem Bankautomaten abhebt, macht sich wegen Computerbetrugs und nicht wegen Diebstahls strafbar. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschieden und damit zugleich eine anderslautende Entscheidung des Landgerichts Köln aufgehoben. Diebstahl setze den Bruch fremden Gewahrsams voraus, in derartigen Fällen handele es sich jedoch um Manipulation des Datenverarbeitungsvorgangs, die ausschließlich als Computerbetrug anzusehen sei.