: War Dahmer zurechnungsfähig?
Milwaukee (afp) — Der US-Massenmörder Jeffrey Dahmer war nach Aussagen eines Psychologen bei seinen Taten im „Vollbesitz seiner geistigen Kräfte“. Gutachter Samuel Friedman sagte am Freitag vor dem Gericht in Milwaukee aus, Dahmer habe zwar unter Zwängen und Beziehungsproblemen sowie sadistischen Vorstellungen gelitten, sei aber nicht „psychotisch“. Er sei durchaus in der Lage gewesen, seine Verstöße gegen das Gesetz ermessen zu können. Indem er seine Opfer getötet, gegessen und ihre Überreste aufbewahrt habe, handelte Dahmer nach Auffassung des Psychologen wie ein Jäger. Am Donnerstag hatte ein weiterer Experte, George Palermo, den 31jährigen Angeklagten als „sehr kranke Person“ beschrieben, aber nicht als „unzurechnungsfähig“ im gerichtlichen Sinne. Die Verteidigung hatte indessen argumentiert, der Wiederholungszwang, der ihren Mandant zum sexuellen Mißbrauch der Leichen getrieben habe, mache seine Geisteskrankheit deutlich. Er sei zum Töten „gezwungen“ gewesen, um seine Triebe zu befriedigen. Der 31jährige Dahmer hat gestanden, seit 1978 in den US-Bundesstaaten Wisconsin und Ohio 17 Menschen getötet zu haben. Bei dem Prozeß in Milwaukee steht die Frage seiner Zurechnungsfähigkeit im Vordergrund. Das Gericht muß entscheiden, ob der Angeklagte zu lebenslänglicher Haft verurteilt oder in die Psychiatrie eingewiesen wird.
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