: Vergewaltigungsopfer darf nicht abtreiben
Dublin (taz) — Die irische Staatsanwaltschaft hat eine einstweilige Verfügung gegen eine 14jährige erwirkt, um zu verhindern, daß sie in England eine Abtreibung vornehmen läßt. Die Jugendliche war nach einer Vergewaltigung schwanger geworden und befand sich in einer britischen Klinik, als der Generalstaatsanwalt am Wochenende eingriff. Sie kehrte daraufhin nach Irland zurück, ohne die Schwangerschaft abbrechen zu lassen.
Irland ist neben Chile das einzige Land, in dem Abtreibung per Verfassung verboten ist. Selbst die Weitergabe von Informationen über Abtreibungsmöglichkeiten im Ausland ist illegal. Die Schwangerschaft darf auch dann nicht abgebrochen werden, wenn für die Mutter Lebensgefahr besteht.
Es sind Fälle bekanntgeworden, in denen Frauen ein totes Kind austragen mußten. Ein Verstoß gegen das Verbot zieht empfindliche Strafen nach sich. Dennoch lassen jedes Jahr nach offiziellen Angaben viertausend irische Frauen in England abtreiben. Die Dunkelziffer ist sehr hoch.
Die irische Staatsanwaltschaft ist auf die 14jährige aufmerksam geworden, weil sich ihre Eltern bei der Polizei erkundigt hatten, ob eine gentechnische Untersuchung des Fötus die strafrechtliche Verfolgung des Vergewaltigers erleichtern würde. Die Polizei leitete die Frage an den Staatsanwalt weiter.
Nachdem die Eltern der Jugendlichen Widerspruch eingelegt hatten, tagte ein Dubliner Gericht am Montag und Dienstag hinter verschlossenen Türen. Mit der Urteilsverkündung ist jedoch erst Anfang nächster Woche zu rechnen. Ralf Sotscheck
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