Kein Verbot von Giftmüllexporten

Umweltminister Töpfer will auf EG-Ebene schärfere Kontrollen durchsetzen  ■ Aus Berlin Hannes Koch

Auch nach den jüngsten Skandalen um den Export deutschen Giftmülls hält Bundesumweltminister Klaus Töpfer nichts von einem totalen Ausfuhrverbot. Auf EG-Ebene will Töpfer sich dafür einsetzen, Giftexporte nach Osteuropa, Afrika und Asien durch schärfere Kontrollen zu begrenzen.

Töpfers Presseerklärung vom vergangenen Freitag erweckte zunächst einen ganz anderen Eindruck. Von einem „strikten Verbot für Abfallexporte“ war da die Rede. Kein Giftmüll dürfe mehr die Grenzen der in der OECD zusammengeschlossenen 24 westlichen Industrieländer verlassen. Anlaß für die öffentlichkeitswirksame Erklärung war die Entdeckung von 5.000 Fässern mit Pflanzenschutzmitteln, die die schwäbische Firma „Taurus“ zur Verbrennung in ein ägyptisches Zementwerk schicken wollte.

Bei genauerem Hinsehen allerdings entpuppt sich das ministerielle Vorhaben als halbe Sache. Töpfer will nämlich nur den Export von Giftmüll verbieten, der im Ausland endgelagert werden soll. Für Sonderabfall, der zur Verbrennung oder „Weiterverarbeitung“ bestimmt ist, will der Minister dagegen nur schärfere Kontrollen einführen. Das stellt Töpfer sich so vor: Europäische Fachleute überprüfen jede einzelne Entsorgungsanlage im Ausland und entscheiden, ob sie für die Behandlung des Mülls geeignet ist. Nur in diesen Anlagen darf europäischer Müll dann verbrannt oder verarbeitet werden. An den deutschen Grenzen müßten die Giftmüll-Exporteure nachweisen, daß sie ihre Fracht zu einer dieser Anlagen transportieren. Falls die Spedition diesen Nachweis nicht erbringen kann, wird die Exportgenehmigung nicht erteilt.

Ob dieses Verfahren wirksam sein kann, ist allerdings sehr fraglich. Obwohl es ähnliche Grenzkontrollen schon heute gibt, werden die Giftexporte dadurch kaum behindert. Die Umweltschutz-Organisation Greenpeace weist darauf hin, daß die Zollbehörden schlicht überfordert sind. Oft ist es kaum möglich, auf die schnelle die Echtheit eines Dokumentes aus irgendeinem afrikanischen Staat zu überprüfen. Und mit Schmiergeldern erkaufen sich die Giftexporteure nicht selten fiktive Bescheinigungen des Empfängerlandes.

Als weitere Maßnahme zur Begrenzung der Giftexporte sicherte Umweltminister Töpfer die umgehende Ratifizierung des „Baseler Abkommens“ von 1989 zu. Der Vertrag hat allerdings dieselben Schwachstellen wie die jetzt angepeilte EG-Regelung. Die 34 Unterzeichner-Staaten legten fest, Giftmüll-Exporte nur zu genehmigen, wenn die Einwilligung des Empfängerlandes vorliegt. „Die Firmen können irgendeine Erklärung vorlegen, mit der der Zoll gar nichts anfangen kann“, meint Axel Szelindski und faßt zusammen: „Ein miserables Abkommen, löchrig wie ein Schweizer Käse“.