: „Sportschau“ darf noch weiterhoffen
München (ap) — Die Verhandlungen über eine Aufteilung der Fernsehrechte an den Fußballbundesliga- Spielen von August 1992 bis 1997 zwischen dem privaten Sender Sat.1 einerseits sowie ARD und ZDF auf der anderen Seite haben noch zu keinem Ergebnis geführt. Wie die Internationale Sportrechte-Verwertungsgesellschaft (ISPR) auf Anfrage mitteilte, sollen die Gespräche in der zweiten Maiwoche fortgesetzt werden.
Die Sportrechte-Verwertungsgesellschaf wird zu gleichen Teilen von den Sat.1-Gesellschaftern Springer und Kirch getragen. Dem Vernehmen nach sprachen die Verhandlungspartner von einer Annäherung der Standpunkte in der dritten Gesprächsrunde. Verhandelt wird über eine Aufteilung der Erstverwertungsrechte zwischen ARD und Sat.1, aber auch über Zweitverwertungsrechte für ARD und ZDF. Von dem Ergebnis hängt ab, ob die ARD ihre Sportschau am Samstag abend wie bisher weiterführen kann.
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen