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■ GERICHTZeitsoldat nicht in Rüstungsindustrie!

Koblenz (dpa) — Ein Diplom-Ingenieur, der als Zeitsoldat bei der Bundeswehr beschäftigt war, darf nach seinem Ausscheiden nicht ohne weiteres in die Rüstungsindustrie. Das hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz entschieden (Az. 2 A 11749/91). Es solle nicht der Eindruck erweckt werden, zwischen den Streitkräften und der Rüstungsindustrie bestehe ein Abhängigkeitsverhältnis. Das Gericht wies damit die Klage eines Diplom-Ingenieurs ab, der schon im Rahmen seiner Tätigkeit als Zeitsoldat engen Kontakt zu der Rüstungsfirma hatte.

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