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Große Koalition beim Paragraph 218 SPD, FDP und CDU im Gespräch

Berlin (taz) — Bei der Neuregelung des Paragraphen 218 nähern sich SPD und FDP jetzt den Vorstellungen derjenigen CDU-VertreterInnen an, die den Gruppenantrag einer Fristenregelung mit Beratungspflicht mittragen wollen. In der Nacht von Montag auf Dienstag einigten sich die Parteien auf eine weitere Ausformulierung des Beratungsziels. Uneinigkeit herrschte jedoch, inwiefern die soziale Notlage einer Frau, wie Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth fordert, zur Grundbedingung für das Recht auf den Schwangerschaftsabbruch werden soll.

Wie die FDP-Verhandlungsführerin Uta Würfel gestern mitteilte, wurde auf Wunsch der Gruppe um den Abgeordneten Horst Eylmann (CDU) ein Passus in den Gruppenantrag eingefügt, der das Beratungsziel noch genauer definiert. Danach soll die Beratung dazu beitragen, „die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft bestehende Not- und Konfliktlage zu bewältigen“. Ziel der Beratung ist es ferner, zur Verhinderung weiterer, ungewollter Schwangerschaften beizutragen.

Strittig ist bisher, unter welchen Voraussetzungen eine Frau, die abtreiben will, sich nicht strafbar macht. „Hier kam es gestern zum völligen Wiederaufrollen unseres Meinungsbildungsprozesses“, kommentierte Würfel die Verhandlungen. Nach dem vorliegenden Gruppenantrag muß eine Frau eine Pflichtberatung in Anspruch nehmen, bevor sie straffrei abtreiben darf. Zusätzlich möchten VertreterInnen der CDU hier einfügen, daß eine Frau sich außerdem in einer Notlage befinden muß. Die Abgeordnete Susanne Rahardt-Vahldieck (CDU) betonte aber, auch innerhalb der CDU-Gruppe bestehe Einigkeit darüber, daß die soziale Notlage einer Frau nicht gerichtlich überprüfbar sein dürfe. „Letztlich befindet sich eine Frau, die abtreiben will, immer in einer Notlage. Und diese Notlage ist sowohl objektiv als auch subjektiv einfach nicht nachprüfbar.“

VertreterInnen der Fraktion Bündnis90/Grüne fehlten bei den nächtlichen Verhandlungsgesprächen, obwohl sie MitunterzeichnerInnen des Gruppenantrags sind. Sie waren bei den Einladungen schlichtweg vergessen worden.

Die nordrhein-westfälische Landesgruppe der CDU/CSU im Bundestag lehnte gestern eine Fristenregelung geschlossen ab. Der mit 63 Abgeordneten stärkste Landesverband teilte mit, niemand aus seinen Reihen würde dem Gruppenantrag zustimmen. flo

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