: Künftig mehr Rechte für Basisinitiativen
■ Die KSZE will den regierungsunabhängigen Organisationen (NGOs) mehr Beteiligungsmöglichkeiten einräumen
Die einzigen Vertreter von regierungsunabhängigen Organisationen (NGOs), die während einer offiziellen Arbeitsgruppe auf dem KSZE- Gipfel reden durften, waren zwei Vertreter der Roma-Union aus Finnland und Rumänien. Und das auch nur, weil ihre Länderdelegationen ihnen das Recht einräumten. Bisher haben Basisinitiativen und regierungsunabhängige Organisationen nicht gerade eben viele Möglichkeiten, Einfluß auf den KSZE-Prozeß auszuüben — obwohl gerade sie oft die besten MenschenrechtsexpertInnen in ihren Reihen haben.
Das soll sich zum Besseren ändern. Amnesty international, das „schwere Lücken in der Beobachtung des Menschenrechtsprozesses“ beklagt, macht sich erfolgreich für die Einrichtung des Postens eines Hohen Kommissars für Flüchtlinge sowie für die Abhaltung regelmäßiger Treffen zur Verwirklichung der Menschenrechte unter größerer Einbeziehung von NGOs stark. Sie sollen nun alle zwei Jahre drei Wochen lang stattfinden, organisiert vom Warschauer Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte. Wenn die Organisatoren zustimmen, sollen Menschenrechtsgruppen dort auch Rederecht bekommen.
Kein Wunder also, daß die hier so gut wie einflußlosen NGOs wenig Interesse am Gipfel zeigen — nur rund 50 sind anwesend, die meisten davon aus Finnland. Eine von ihnen, die „Finnish Citizen's Power Association“, legte hier den Finger in die Wunde. Auch wenn der KSZE-Prozeß durchaus Fortschritte im Hinblick auf die Krisen im zerfallenen Ostblock aufweise, so ihre Presseerklärung, so sei doch „auch die Demokratie in Westeuropa selbst in einer tiefen Krise. Trotz formaler Demokratie hat eine steigende Anzahl von Menschen keine legale Möglichkeit, ihre politischen Interessen auszudrücken.“ Die bestehenden politischen Institutionen könnten „mit dem Wandel und den ansteigenden Minderheiten nicht mehr umgehen“. Wenn die KSZE beanspruche, ein Frühwarnsystem für Bedrohungen der Demokratie zu sein, dann müsse sie den Dialog zwischen den Bürgern in den NGOs und den Regierungsdelegationen stärken.
Im ehemaligen Ostblock sieht es jedoch noch wüster aus. „Die alten Apparatschiks herrschen immer noch“, beklagten beispielsweise Igor Kroupskii und Svetlana Krasnjanskaja aus der Ukraine auf einer der wenigen Pressekonferenzen von NGOs. Die beiden haben eine Gewerkschaft und eine Menschenrechtsorganisation gegründet, die sich um zu Unrecht Entlassene kümmert. Gerade kritische WissenschaftlerInnen und ArbeiterInnen würden wie ehedem entlassen.
Um Verfolgung anderer Art ging es den Berliner Vertreterinnen des kurdisch-deutschen Vereins „Hinbun“ und der „Frauenaktion Scheherazade“. Sie forderten die KSZE im Sinne ihrer Menschenrechtsbeschlüsse und ihrer beiden Frauenkonferenzen 1990 und 1992 in Berlin und Brüssel auf, eine Expertinnenkonferenz im Mai 1993 in Diyarbakir zu finanzieren. Diese Expertinnen sollten die Situation der insgesamt 25 ethnischen, der religiösen und weltanschaulichen Minderheiten in der Türkei untersuchen und sich der Probleme von Frauen und Kindern in Flüchtlingslagern von Diyarbakir, Kiziltepe, Mus und Silopi annehmen. Verschiedene türkische Organisationen hätten eine solche Konferenz bereits als einen „hilfreichen Schritt“ im Hinblick auf die Verhandlungen um einen EG-Beitritt der Türkei bezeichnet. Ute Scheub, Helsinki
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