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Irritationen um verseuchtes Löschwasser

■ Ließ die Lauenburger Reinigungsfirma giftigen Sondermüll illegal nach Hamburg transportieren?/Strafantrag gestellt

giftigen Sondermüll illegal nach Hamburg transportieren? / Strafantrag gestellt

Wurden 1700 Kubikmeter öl- und chemikalienverseuchtes Löschwasser, das beim Feuer im Reinigungsbetrieb MEWA in Lauenburg angefallen ist, illegal nach Hamburg transportiert? Diese Frage beschäftigte gestern nicht nur die Hamburger Umweltbehörde, sondern auch die Lübecker Staatsanwaltschaft. Umweltschützer Eugen Prinz hat Strafantrag wegen umweltgefährdender Abfallbeseitigung gegen „Unbekannt“ erstattet.

Die giftige Brühe war aus der Keller-Ruine der vor zwei Wochen abgebrannten MEWA-Halle in zwei Tankschiffe gepumpt worden. Da bei dem Großbrand wesentliche Fabrikteile zerstört wurden, war MEWA nicht selbst in der Lage, das Giftwasser zu entsorgen.

Am vergangenen Mittwoch begann dann eine geheimnisvolle Fahrt nach Hamburg. Während der Umweltbehörde gestern noch vom zuständigen Kreisamt versichert wurde, die beiden Schuten lägen in Lauenburg auf Reede, ergaben Recherchen der Bergedorfer Zeitung (BZ), daß die beiden Tanker bereits am Mittwoch durch die Geesthachter Schleuse Richtung Hansestadt geschippert waren.

Und das ohne Transportgenehmigung, wie Eugen Prinz scheinbar nicht zu Unrecht behauptet. In der Hamburger Umweltbehörde hat der undurchsichtige Transport zumindest auch Irritationen ausgelöst. Sprecherin Silvia Schwägerl: „Wir sind erst falsch informiert worden. Das Schiff ging tatsächlich schon am Mittwoch ab.“ Für eine Transportgenehmigung sei aber Schleswig-Holstein zuständig. Eine Anfrage in Kiel ergab, daß keine Genehmigung erteilt worden ist. Sprecher Wolfgang Götz: „Das Umweltministerium ist nicht eingeschaltet gewesen.“ Nach Auffassung Götzes sei dies auch nicht notwendig, wenn der Landkreis das Giftwasser selbst entsorgen würde oder der Landrat eine eigenständige Transportgenehmigung ausgestellt habe. Doch dies wurde von Landratsamtssprecher Karsten Steffen bereits am Freitag in der „BZ“ abgestritten: „Zuständig für die Transportgenehmigung ist die Landesregierung. Ich gehe davon aus, daß eine ordnungsgemäße Genehmigung vorlag, weil es sich um einen landesübergreifenden Sondermülltransport handelt, wenn die Schiffe nach Hamburg fahren.“ Ein MEWA-Transport ohne Genehmigung? Schägerl: „Die haben letzte Woche zwar einen Begleitschein eingereicht, das reicht aber nicht.“

Die Giftbrühe befindet sich jetzt in Tanks der Entsorgungsfirma Bominflot im Hamburger Hafen. Umweltfahnder statteten gestern Bominflot einen Besuch ab, um zu prüfen, ob die Firma den Sondermüll entsorgen kann oder ihn weiterleiten muß. Daß die Entsorgungsgenehmigung für Hamburger Gebiet erteilt wird, stand gestern außer Frage. Daß sich die MEWA aber keine Transportgenehmigung geholt hat, hält Silvia Schwägerl für „dumm“. Kai von Appen

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