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Kritik am Wehr-Gesetz

■ Ungerechtigkeit für Verweigerer befürchtet

Kritik an einem Gesetzentwurf des Bonner Verteidigungsausschusses zur Herabsetzung des Einberufungshöchstalters für den Wehrdienst hat die Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen in Bremen geübt. In einem Schreiben an Bundesverteidigungsminister Volker Rühe (CDU) und Bundestagsabgeordnete vertritt die Zentralstelle die Auffassung, daß gegenüber der jetzigen Verwaltungspraxis das Einberufungshöchstalter für viele Wehrpflichtige nicht herab-, sondern wieder auf 28 Jahre hochgesetzt wird.

Für die Praxis werde die Dienstungerechtigkeit zwischen Wehr- und Zivildienst gesetzlich festgeschrieben. Tatsächlich einberufen würden vermutlich nur die lebensälteren Kriegsdienstverweigerer zum Zivildienst, nicht aber die 25-bis 28jährigen Wehrpflichtigen zum Grundwehrdienst. dpa

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