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Kenntnisstand reicht für AKW-Stillegung nicht aus

Der bisherige Kenntnisstand zu den Leukämie-Erkrankungen in der niedersächsischen Elbmarsch reicht für eine vorläufige oder endgültige Stillegung des Kernkraftwerks Krümmel und der nuklearen Forschungseinrichtung GKSS in Geesthacht (beide Kreis Herzogtum Lauenburg) nicht aus. Das betonte der schleswig-holsteinische Energie-und Sozialminister Günther Jansen (SPD). Er reagierte damit auf entsprechende Forderungen der Bürgerinitiative gegen Leukämie in der Elbmarsch sowie der Grünen Schleswig-Holsteins.

Jansen betonte in einem Schreiben an die Bürgerinitiative, daß rechtskräftige Betriebsgenehmigungen für Kernkraftwerke aus früheren Jahren juristisch einen „sehr wirksamen Bestandsschutz haben“, und das sogar bei radioaktiven Abgaben in den zugelassenen Grenzwerten des sogenannten Normalbetriebs. „Durch politische Kraftakte ohne juristisch ausreichende Fakten im Sinne des Atomgesetzes“ sei eine endgültige Gefahrenbeseitigung nicht möglich. dpa

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