: Steuerzahlerbund kritisiert die gewaltigen Einnahmen der Minister
Bonn (AP) — Die Streichung „völlig überzogener“ finanzieller Privilegien von Ministern hat der Bund der Steuerzahler gefordert. Monatliche Spitzengehälter von bis zu 19.200 Mark sind nach Darstellung seines Präsidenten Armin Feit lediglich die Spitze des Eisbergs von Einnahmen, die Ministern in Bund und Ländern zuflössen. Alle Ministergesetze seien rasch zu korrigieren, betonte Feit gestern bei der Vorlage der Untersuchung „Die finanziellen Privilegien von Ministern in Deutschland“. „Der Unwille der Öffentlichkeit hat inzwischen ein Ausmaß erreicht, daß den verantwortlichen Politikern nur geraten werden kann, den unausweichlichen Reformprozeß nicht länger aufzuschieben, auch wenn sie dadurch teilweise ihre eigenen Privilegien beschneiden müssen“, forderte Veit. Besonders kritisiert werden die „riesigen Übergangsgelder“ bereits nach kurzer Amtszeit. So erhalte ein Bundesminister mit dreijährigem Dienst nach Ausscheiden innerhalb von drei Jahren Übergangsgeld von insgesamt fast 421.000 Mark. Landesminister mit gleicher Amtszeit könnten mit Übergangsgeld zwischen 300.000 und 400.000 Mark rechnen. Die Hautprobleme des finanziellen Status von Ministern lägen nicht bei den offen ausgewiesenen Gehältern, erklärte Professor Hans Herbert von Arnim. Es seien vielmehr die „unsichtbaren Einkommensbestandteile“ sowie die „raffiniert unübersichtlichen und kaum durchschaubaren Regelungen“. Finanzprivilegien der Minister umfaßten nicht nur das Gehalt und Ortszuschlag, sondern auch Aufwandsentschädigungen, bei Parlamentszugehörigkeit Diäten und weitere Aufwandsentschädigungen sowie später Übergangszahlungen und Ruhegehälter. In den Bundesländern Saarland und Mecklenburg-Vorpommern könnten bereits nach einem Amtstag ausscheidende Minister ein Ruhegehalt von monatlich 75 Prozent der Ministerbezüge erhalten. Die steuerpflichtigen Amtsbezüge eines Bundesministers werden in der Untersuchung mit 21.588 Mark angegeben. Gehört das Kabinettsmitglied dem Bundestag an, so erhöhen sich diese Bezüge laut Tabelle auf 26.652 Mark. Hinzu kämen noch steuerfreie Aufwandsentschädigungen von 4.924 Mark im Monat.
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