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Geklonte Gelbsuchtviren

■ Virologen dürfen ein gentechnisches Labor einrichten

Ein gentechnisches Labor für virologische Grundlagenforschung hat der Senator für Gesundheit dem Fachbereich Virologie der Universität Bremen genehmigt. Die ForscherInnen wollen das Innenleben des Gelbsuchtvirus Hepatitis A genauer unter die Lupe nehmen und zu diesem Zweck Gene des Krankheitserregers auf Escherichia Coli-Bakterien übertragen und klonieren, erläutert Helmut Gottwald, wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Gesundheitssenator.

Das Labor, in dem der Krankheitserreger beforscht werden soll, hat die Sicherheitsstufe zwei — laut Gentechnikgesetz „geringes Risiko“. Biologische und physikalische Schutzvorrichtungen, Gottwald nennt sie „containments“, sollen verhindern, daß Viren oder Gene aus dem Labor nach draußen gelangen. Escherichia Coli-Bakterien dienen den Forschern als „biologisches Sicherheitscontainment“: Außerhalb des Labors seien die Bakterien nicht lebensfähig, erläutert der Mitarbeiter. Sicherheitswerkbänke und Schleusen sollen zusätzlichen Schutz bieten.

Helmut Gottwald hält die geplante Anlage für „relative Routine“, an anderen Universitäten gebe es viel mehr gentechnische Forschung. Die Sicherheitsvorkehrungen in dem geplanten Labor gingen über die vom Gesetz geforderten Standards hinaus, teilte der Mitarbeiter mit: Die ForscherInnen wollen ihre mühsam gezüchteten Bakterienstämme vor Kontaminierung schützen. Die Wahrscheinlichkeit, daß von dem geplanten Labor eine Ansteckungsgefahr ausgehe, geht für Gottwald „gegen Null“, ein „Restrisiko“ bleibe immer.

Das genaue Forschungsziel war dem Mitarbeiter des Gesundheitssenators nicht bekannt, möglicherweise wollten die ForscherInnen einen neuen Impfstoff gegen Hepatitis A entwickeln. Gegen diese Form der Gelbsucht, die sich über den Stuhlgang verbreitet, gab es bislang nur eine passive Immunisierung, die nur kurze Zeit vorhielt. Ein langfristig wirkender aktiver Impfstoff, der in der Schweiz entwickelt wurde, ist in Deutschland noch nicht zugelassen.

Gegen den Genehmigungsbescheid kann bis zum 12. August Widerspruch eingelegt werden. dr

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