: Aufruf gegen Mercedes-Teststrecke
■ Naturschützer sammeln Einwendungen gegen Papenburger Planungen
Nach der grundsätzlichen Zustimmung der rot-grünen Landesregierung wurde für die geplante Mercedes-Teststrecke im Papenburger Moor inzwischen das Raumordnungsverfahren eingeleitet. Die Unterlagen liegen bis Mitte August in den drei betroffenen Gemeinden Papenburg, Surwold und Rhauderfehn aus. Der Oldenburger „Arbeitskreis Teststrecke“ ruft deshalb in Zusammenarbeit mit den Gelände-BesetzerInnen im Papenburger Hüttendorf zu massenhaften Einwendungen auf, die bis spätestens 20. August abgegeben werden müssen.
„Die Teststrecke würde ein Meilenstein einer Verkehrspolitik sein, die ungeachtet der ökologischen Katastrophe, auf die wir zusteuern, auf immer schnellere und immer größere Automobile baut“, heißt es in der vorformulierten Begründung auf den Unterschriftenlisten für die Einwendungen. Außerdem würde mit dem geplanten Testgelände, das die Größe von rund 2.000 Fußballfeldern erreichen soll, „eine Landschaft von unschätzbarem ökologischen Wert“ zerstört.
Zwar seien große Teile der Fläche aufgrund des industriellen Torfabbaus derzeit ökologisch weitgehend bedeutungslos, „bei geeigneten Regenerierungsmaßnahmen würde jedoch eine durch ihre Größe und Geschlossenheit einmalige Moorlandschaft entstehen“, heißt es in den Einwendungen. Und als letztes Gegenargument wird darauf verwiesen, daß „die Mercedes-Teststrecke im Notfall der größte militärische Flughafen Europas“ wäre und zudem „ein ideales Testgebiet für fast alle Mercedes-Benz-Rüstungsartikel“.
Für das Raumordnungsverfahren liegen inzwischen auch einige von Mercedes in Auftrag gegebene Gutachten zur Umweltverträglichkeit der geplanten Teststrecke vor. Trotz seiner Zerstörung seien bereits heute 93 Tier- und 14 Pflanzenarten auf dem Gelände zu finden, die auf der Roten Liste des Landes Niedersachsen stehen, heißt es in einem von ihnen. Trotzdem gehen auch die TeststreckengegnerInnen davon aus, daß die Mercedes-Planungen letztlich weder an der vorgeschriebenen Umweltverträglichkeitsprüfung, noch an späteren juristischen Auseinandersetzungen scheitern wird. Der zuvor angepeilte Standort am Boxberg in Baden-Württemberg war nach jahrelangem Rechtsstreit vor fünf Jahren schließlich vom Bundesverfassungsgericht untersagt worden.
Nur „massiver öffentlicher Druck auf Daimler-Benz, die Landesregierung und die betroffenen Kreise und Gemeinden“ könne die Papenburger Teststrecke jetzt noch verhindern, heißt es in dem Oldenburger Aufruf. Eine große Zahl von Einwendungen sei dafür ein „politisches Signal“. Juristisch hat sie keine weitere Bedeutung, da das Raumordnungsverfahren selber noch gar keine Möglichkeit zur Klage bietet. Und an dem dazugehörigen Erörterungstermin dürfen neben den zuständigen Behörden lediglich anerkannte Naturschutzverbände teilnehmen. Ase
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