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CDU will mit Rechnungshof reden

■ Fraktionschef Peter Kudella gibt seine prinzipielle Verweigerungshaltung auf

Nachdem die CDU-Fraktion noch im Juli eine Überprüfung ihrer Finanzen des Wahljahres 1991 durch den Bremer Rechnungshof rundheraus abgelehnt hatte (vgl. taz vom 22.7.), scheint es sich ihr Vorsitzender Peter Kudella jetzt doch noch einmal überlegen zu wollen. „Ich bin nach wie vor gesprächsbereit“, sagte er gestern auf Anfrage, „und wenn ich mich mit den Rechnungshofpräsidenten Meyer- Arndt im Vorfeld auf klare Kriterien der Prüfung einigen kann, dann werden wir weitersehen.“ Seine bisherige Bedingung, nach der er eine Überprüfung erst nach Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes dulden wolle, hält Kudella nicht mehr aufrecht. Ein Gespräch ist zwischen Kudella und Meyer-Arndt bereits vereinbart, der genaue Termin steht allerdings noch nicht fest.

Die Bremer CDU-Fraktion ist inzwischen die einzige Fraktion aller 16 Landesparlamente und des Bundestages, die eine Prüfung ihrer Finanzen durch den jeweils zuständigen Rechnungshof verweigert. Damit hat sie sich auch in Widerspruch zu einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gebracht, das die Prüfung der parlamentarischen Fraktionen ebenso zur Aufgabe der Rechnungshöfe erklärt, wie die Kontrolle des gesamten Öffentlichen Dienstes. „Wir haben nicht nur ein Recht, sondern sogar eine Pflicht zur Überprüfung der Fraktionen“, meint deshalb zum Beispiel der hessische Rechnungshofpräsident. Seiner Meinung nach könnte die Bremer CDU-Fraktion auch gegen ihren Willen kontrolliert werden.

Das hat Bremens Rechnungshof-Präsident Hartwin Meyer- Arndt allerdings nicht vor: „Mit Polizeigewalt gehen wir nicht zur CDU, dafür sind wir zu vornehm.“ Der Rechnungshof sei ein „Ritter ohne Schwert“ und müsse bei der Ausübung seiner Kontrollaufgaben auf die „Kraft der Öffentlichkeit“ setzen. Er gehe weiterhin davon aus, so Meyer- Arndt gestern zur taz, „daß die CDU durch die Öffentlichkeit noch weichgekocht wird“.

Doch falls die CDU-Fraktionsspitze trotz aller schlechten Schlagzeilen am Ende ihre Finanzen doch lieber ungeprüft lassen möchte, um womöglich noch schlechtere Schlagzeilen zu verhindern, wird sie das wohl auch erreichen. Zwar hätten mindestens 20 Abgeordnete der Bürgerschaft die Möglichkeit, die CDU- Fraktion auf Offenlegung ihrer Finanzen vor dem Staatsgerichtshof zu verklagen, doch SPD und FDP haben bereits abgewunken. „Das ist nicht unser Stil“, meinte FDP-Fraktionsgeschäftsführer Wolfram Neubrander gestern. Und auch sein SPD-Kollege Karl- Hermann Niestädt sieht in einer Klage keinen Sinn. Lediglich der grüne Fraktionsgeschäftsführer Rainer Oellerich hält eine Klage gegen die CDU-Fraktion vor dem Staatsgerichtshof für „denkbar“. Allerdings können die Grünen allein keine Klage erheben.

Die Grünen sind auch die einzige Bürgerschaftsfraktion, die ihren Haushaltsplan von allen Abgeordneten beschließen läßt. Bei den anderen Fraktionen wird über Geld nur hinter den verschlossenen Türen der jeweiligen Vorstände gesprochen. Ase

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