Weisungskampf um Schacht Konrad

Am Freitag beginnt das Erörterungsverfahren zum bundesweit ersten Endlager für Atommüll/ Bundesumweltminister Töpfer im Weisungskampf gegen seine niedersächsische Kollegin Griefahn  ■ Aus Hannover Jürgen Voges

Vor dem Erörterungstermin für das Atommüllendlager Schacht Konrad hat Bundesumweltminister Klaus Töpfer erneut der niedersächsischen Landesregierung gedroht. Im Umweltministerium in Hannover ging gestern Töpfers dritte „bundesaufsichtliche Weisung“ im Rahmen des Konrad-Verfahrens ein. Dort ist Töpfers Bundesamt für Strahlenschutz Antragsteller, gleichzeitig führt der Bundesumweltminister die Aufsicht über die niedersächsische Genehmigungsbehörde. In der Weisung ordnet Töpfer an, daß das niedersächsische Umweltministerium den Erörterungstermin nur mit „vorheriger bundesaufsichtlicher Zustimmung“ verlegen, vertagen oder aufheben darf.

Auf dem Erörterungstermin dürfen ab Freitag morgen die 289.388 Bürger, die gegen das in Salzgitter geplante Endlager schriftlich Einspruch eingelegt haben, öffentlich ihre Kritik an der Atommüllkippe in Salzgitter vortragen. Sie können ihre Bedenken mit zusätzlichen Argumenten untermauern und diese auch mit dem Antragsteller, den Vertretern des Bundesamtes für Strahlenschutz, diskutieren. Das niedersächsische Umweltministerium hat angekündigt, diese „Bedenken ernstzunehmen“. Für die Genehmigungsbehörde ist der Termin die „Stunde der Bürgerinnen und Bürger, die ansonsten in diesem Verfahren wenig mitzureden haben“. Bei einem vorzeitigen Ende der auf zwei Monate angesetzten Erörterung gibt es allerdings keinen Rechtsanspruch auf eine Wiederholung des Termins. Töpfers jüngste Weisung, die die Durchführung des Termins sichern soll, hat die niedersächsische Umweltministerin Monika Griefahn denn auch als „überflüssig wie einen Kropf“ bezeichnet.

Interessant an dieser Weisung ist vor allem, was Töpfer darin nicht mehr fordert. So hatte der Bundesumweltminister letzthin in einem Schreiben von den Niedersachsen noch verlangt, auf dem Termin auch inhaltlich die Positionen zu vertreten, die Töpfer in seinen früheren Weisungen festgeklopft hatte. Demnach hätten die Vertreter des niedersächsischen Umweltministeriums auf dem Termin etwa die Antragsunterlagen stets als vollständig bezeichnen müssen, obwohl sie nach Ansicht der Niedersachsen dies keineswegs sind. Zumindest von dieser unsinnigen Forderung hat Töpfer in seiner Weisung jetzt Abstand genommen. Die Vertreter des Landes dürfen nun immerhin „situationsabhängig“ auf früher von ihnen vertretene Auffassungen hinweisen. Gänzlich vom Tisch ist mit Töpfers Brief auch die Drohung, einen „beauftragten Beobachter“ zu dem Termin nach Salzgitter zu senden.

Das was die Weisung nun noch einmal vorschreibt, hatte das Land Töpfer schon in den Vorgesprächen zugesichert: Vor allen wichtigen Verfahrensentscheidungen auf dem Erörterungstermin sollte Bonn vorab informiert werden. „Geblieben sei nur eine Schmalspurweisung“, teilte des Umweltministerium in Hannover gestern mit. Töpfer sei offenbar dem Drang verfallen, möglichst all seine Anliegen mit einer Weisung zu versehen, selbst dann, wenn Niedersachsen seinen Vorstellungen entgegenkomme.