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Synode gegen Asylrechtsänderung

Die Nordelbische Synode lehnt eine Änderung des Grundgesetzartikels 16 ab. Nach einer zweitägigen, teilweise scharf geführten Debatte verabschiedete das evangelische Kirchenparlament von Hamburg und Schleswig-Holstein eine entsprechende Erklärung. Danach sollen die evangelischen Christen „alle Bemühungen zur Bewahrung des individuellen Asylrechts nach Artikel16 sowie des Rechtsschutzes nach Artikel19“ unterstützen. „Asylgewährung ist kein Gnadenakt“, unterstrichen die 140 Synodalen. Sie setzten sich damit gegen ihre Kirchenleitung durch, die ihre ursprüngliche Position, eine Änderung des Grundgesetzes zuzulassen, zurückzogen.

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