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Bewährungsstrafe für Totalverweigerer

Berlin. Ein 20jähriger Totalverweigerer ist gestern wegen Fahnenflucht zu sechs Monaten Haft mit Bewährung und 600 Mark Geldbuße verurteilt worden. Der Maschinenanlagenmonteur war im Februar zur Bundeswehr einberufen worden, hatte seinen Dienst aber nicht angetreten. Er hatte Gewissensgründe und die Ablehnung jeglichen staatlichen Zwangs geltend gemacht. Das Gericht erkannte zwar die Gewissensfreiheit als hohes Rechtsgut an, bezeichnete die Formulierungen des Angeklagten jedoch als stereotyp.

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