Autobahnbau am Sachsendamm

■ BI's wollen wegen fehlender Umweltverträglichkeitsprüfung klagen

Berlin. Die schon mehrfach verschobenen Bauarbeiten zum Autobahnbau am Sachsendamm sollen am 24. Oktober beginnen — einen Tag nach Ablauf der Auslegungsfrist für den Planfeststellungsbeschluß. Eine angekündigte Klage von Bürgerinitiativen dürfte an der Terminvorgabe nichts mehr ändern: Zum ersten Mal möchte die Bauverwaltung das neue Beschleunigungsgesetz anwenden. Nach dem Gesetz hat die innerhalb der einmonatigen Rechtsbehelfsfrist mögliche Klage keine aufschiebende Wirkung auf den Verfahrensablauf. Um die nötige »Baufreiheit« für Baustraßen und verschiedene Kabelbrücken zu bekommen, werde am 24. Oktober mit der Rodung der Vegetation an den Bahnböschung begonnen, sagte der zuständige Abteilungsleiter in der Bauverwaltung, Bernd Misch. Die untere Naturschutzbehörde habe den Arbeiten bereits zugestimmt. Misch zufolge steht der eigentliche Abriß der alten Bahnbrücken am Sachsendamm jedoch erst nächstes Jahr an. Derzeit prüft die Nagel-Verwaltung noch sogenannte Nebenangebote von Brückenbaufirmen, die konstruktive Änderungen beinhalten, so der Abteilungsleiter.

Da man das Nadelöhr bis 1996 beseitigt haben will, soll im kommenden Jahr auch nachts und an Wochenenden im Schichtbetrieb gebaut werden. Darüberhinaus schaltete die Bauverwaltung zur rascheren Umsetzung ihrer Planungen private Büros ein. Einen Klagegrund gegen die vorgesehene Überdeckelung des Sachsensdamms sehen die Bürgerinitiativen insbesondere in einer fehlenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Karl-Heinz Ludewig von der BI Westtangente: »Wir haben mit anderen Initiativen eine Klagegemeinschaft gegründet und den Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) davon überzeugt, das Verbandsklagerecht in Anspruch zu nehmen.« thok