piwik no script img

Schadenersatz für Deponie

Schadenersatz für Deponie

Die in der Nähe der niedersächsischen Sondermülldeponie Münchehagen gelegene Stadt Petershagen in Nordrhein-Westfalen hat vom Bundesgerichtshof Schadenersatz zugesprochen bekommen. Die für den Deponiebetrieb verantwortlichen Behörden — der Landkreis Nienburg, die Bezirksregierung Hannover und das Land Niedersachsen — waren bereits vom Oberlandesgericht Celle dazu verurteilt worden, der Stadt Petershagen die Schäden, die durch den Betrieb der undichten Deponie entstanden sind, zu ersetzen. In seinem am Dienstag bekannt gewordenen Beschluß hat der Bundesgerichtshof das Celler Urteil bestätigt und die Revision nicht angenommen, sagte der Prozeßvertreter der Stadt Petershagen, der Berliner Rechtsanwalt Reiner Geulen. (Aktenzeichen: III ZR 64/90) dpa

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen