Gemeinden dürfen leere Kasernen beschlagnahmen

Die niedersächsischen Gemeinden können nach Worten von Bundesratsminister Jürgen Trittin (Grüne) im Einzelfall leerstehende Bundeswehrkasernen für die Unterbringung von Asylbewerbern beschlagnahmen. Die Gemeinden seien dazu nach dem Gesetz über Sicherheit und Ordnung berechtigt, falls den Asylbewerbern sonst Obdachlosigkeit drohe, sagte Trittin beim Perspektivenkongreß der Grünen in Vechelde (Landkreis Gifhorn). Zuvor müßten allerdings alle anderen Unterbringungsmöglichkeiten erschöpft sein. Falls die Gemeinden Kasernen beschlagnahmen müßten, werde die Landesregierung sie dabei unterstützen, sagte der Minister. dpa