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Trotz Leberkrebs: Honecker muß vor Gericht

■ Verfahren wird am 12. November eröffnet

Berlin (dpa/taz) – Am 12. November steht Erich Honecker als Angeklagter vor dem Berliner Landgericht. Der ehemalige DDR-Staats- und Parteichef Erich Honecker wird sich wegen der Tötung von Flüchtlingen an der innerdeutschen Grenze und der Berliner Mauer verantworten müssen. Das Gericht entschied, daß das Hauptverfahren wegen der Tötung von zwölf Flüchtlingen eröffnet wird. Über die weitere Inhaftierung Honeckers ist noch nicht abschließend entschieden. Honecker leidet an Leberkrebs in fortgeschrittenem Stadium.

Zugleich ist damit auch der Prozeß gegen den früheren DDR-Verteidigungsminister Heinz Keßler, dessen Stellvertreter Fritz Streletz, den früheren Suhler SED- Bezirkschef Hans Albrecht sowie Stasi- Chef Erich Mielke und Ex-DDR-Ministerpräsident Willi Stoph eröffnet. Bei Mielke und Stoph müssen allerdings noch ergänzende ärztliche Gutachten abgewartet werden.

In ihrer Entscheidung habe die Strafkammer die Anklage gewissermaßen reduziert, sagte Rautenberg. Ursprünglich waren Honecker, Mielke und Stoph von der Staatsanwaltschaft die Tötung von 50 Flüchtlingen und 25 versuchte Tötungen vorgeworfen worden. Die Anklage sei formal im vollen Umfang zugelassen worden, allerdings habe die Strafkammer zunächst nur im Hinblick auf zwölf Tötungsvorwürfe den Prozeß eröffnet. Grund sei offenbar, daß das Gericht wegen des schlechten Gesundheitszustands der Angeklagten das Verfahrens straffen wollte. Mehrere Gutachter halten Honecker für eingeschränkt verhandlungsfähig, befürchten jedoch auch, daß der Angeklagte den zunächst auf eine Dauer von zwei Jahren geschätzten Prozeß nicht überleben könnte.

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