: Richter kritisieren Schreiber
Alle 54 Flensburger RichterInnen haben gestern die Berichterstattung über das sogenannte Flensburger Behindertenurteil kritisiert: Die Urteilsgründe seien in den Medien „verkürzt und zum Teil mißverständlich wiedergegeben worden“. Ihr betroffener Kollege habe sich „umfassend und nach bestem Wissen und Gewissen mit dem ihm unstreitig vorgetragenen Sachverhalt auseinandergesetzt“. Das Urteil hatte einem Ehepaar recht gegeben, das Minderungsansprüche aus einem Reisevertrag geltend machte. Die Familie hatte ihr Urlaubshotel zeitweise mit Schwerstbehinderten teilen müssen. Die Menschenwürde der Behinderten werde durch die Zubilligung von Gewährleistungsansprüchen nicht verletzt, wurde im Urteil betont. dpa
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen