: „Schieß in den Kopf des schwulen Jungen“
■ Reggae-Konzert im Metropol wegen Liedtext von Buju Banton nach Protesten von Lesben und Schwulen abgesagt
Schöneberg. Der jamaikanische Reggae-Musiker Buju Banton, der in einem seiner Lieder zum Mord an Schwulen aufruft, wird nicht in Berlin auftreten. Nach Protesten des Lesbisch-schwulen Aktionsbündnisses Queer Nation haben die Veranstalter die heutige Reggae-Dancehall-Party im Metropol abgesagt.
In „Boom By By“ singt Banton: „Die Welt befindet sich in Aufruhr/ immer wenn Buju Banton erscheint/ Schwuler Junge steh auf und renne/ und dann der Kopfschuß von hinten/ Schieß, schieß rein in den Kopf des schwulen Jungen.“ Die letzte Strophe lautet: „Wir sollten eher die ,Automatic‘ und die ,Uzi‘ benutzen/ Erschießt sie jetzt/ Komm, laß sie uns erschießen.“ In einem Gespräch mit dem Geschäftsführer des Metropol, Jaques Ihle, hatte Queer Nation gefordert, den Auftritt von Buju Banton und seiner Band abzusagen, andernfalls wolle man das Konzert stören. Daß jetzt das ganze Konzert abgesagt wird, bezeichnete ein Vertreter von Queer Nation als „vollkommen bescheuert“. „Das wollten wir absolut nicht. Unser Protest richtet sich nicht gegen schwarze Musik, sondern gegen das eine Lied.“ In dem Flugblatt, das zu einer Protestaktion vor dem Metropol aufrief, hieß es unmißverständlich: „Schwarze Menschen werden immer noch auf der ganzen Welt unterdrückt. Schwarze Befreiung darf nicht auf Kosten von Schwulen und Lesben gehen. Wehren wir uns gemeinsam gegen Gewalt gegen Schwarze, Lesben und Schwule!“ Metropol-Geschäftsführer Jaques Ihle erklärte gestern, er habe, nachdem er den Text des Liedes gelesen hätte, darauf bestanden, daß Banton nicht auftritt. Daraufhin hätten die Musiker der anderen beiden Gruppen beschlossen, Berlin auf ihrer gemeinsamen Europa-Tournee auszulassen. Ihle sagte, er sei auch von den Jugendschützern des Senats und der Staatsanwaltschaft angesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft habe ihn darauf hingewiesen, daß es zu einer Strafanzeige wegen Aufrufs zu Gewalttätigkeit nach § 131 StGB kommen könne. Daß dieser Paragraph mit dem Titel „Gewaltdarstellung; Aufstachelung zum Rassenhaß“ in diesem Fall ausgerechnet gegen einen schwarzen Musiker angewendet würde, ist bittere Ironie. Dorothee Winden
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