■ Lauschangriff: FDP kompromißbereit
Straßburg (AP) – Zwar billigte die FDP auf ihrer Bundeshauptausschußsitzung in Straßburg einen Vorstandsbeschluß, der den „Großen Lauschangriff“ zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität strikt ablehnt, sie will aber den grundgesetzlich geschützten Wohnungsbegriff einengen. Die Grundgesetzänderung soll ermöglichen, daß der Begriff der „Wohnung“, die unter strengen Schutz gegen äußere Einflüsse wie etwa Abhörgeräte gestellt ist, künftig nicht mehr Hotelzimmer oder Tiefgaragen umfasse.
Gemeinsam für freie Presse
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen