: Von Bunkern zu Containern
■ Alleinstehende Wohnungslose in Bremen / Die Entwicklung bremischer Unterbringungspolitik / von Friedrich Gerstenberger
Kaum jemand sieht in 'Pennern' oder 'Stadtstreichern' ehemalige Arbeiter. Das sind jedoch die meisten von ihnen. Alleinstehende Wohnungslose gehören zu jenen, die keinen oder nur einen niedrigen Schulabschluß haben und deswegen von einer beruflichen Ausbildung überhaupt ausgeschlossen oder auf wenig attraktive Ausbildungen in 'abnehmenden' Berufen (z. B. Schlosser, Maler, Maurer, Schreiner, Bäcker, Matrose, Binnenschiffer, Melker) verwiesen waren. Vor allem als Ungelernte hatten sie oft nur niedrig bezahlte, häufig körperlich schwere, ungesunde und unfallträchtige Tätigkeiten zur Wahl (z. B. als Landarbeiter, Transportarbeiter, Hafenarbeiter). Oft bekamen sie solche Tätigkeiten nur in Form von Gelegenheitsarbeit oder illegaler Leiharbeit und waren deswegen sozialversicherungsrechtlich nicht geschützt. - Als Facharbeiter waren sie häufig in krisenanfälligen oder von struktureller Arbeitslosigkeit besonders betroffenen Branchen (z. B. in der Bauindustrie, im Bergbau, in der Stahlindustrie) beschäftigt. - Viele haben in saisonalen (z. B. als Kellner) oder mobilen Tätigkeiten (z. B. als Monteure) gearbeitet und waren oft in betriebseigenen Einrichtungen untergebracht.
Personen in solchen risikoreichen Beschäftigungsverhältnissen sind sehr schnell der Gefahr eines Wohnungsverlustes ausgesetzt: wenn sie entlassen werden und nur ein geringes Arbeitslosengeld erhalten und deswegen in Mietzahlungsschwierigkeiten kommen; wenn sie keine versicherungsrechtlichen Ansprüche (auf Arbeitslosengeld usw.) haben oder nicht geltend machen und nicht wieder schnell Arbeit finden; wenn sie mit der Arbeit auch die Unterkunft verlieren; wenn sie erkranken oder einen Unfall erleiden und wegen eines langen Klinikaufenthaltes Wohnung und Arbeitsplatz verlieren; oder arbeitsunfähig werden, jedoch keine Rente erhalten.
Ohne glückliche Umstände (einen einsichtsvollen Vermieter, einen verständnisvollen Personalchef, einen hilfsbereiten Arbeitsamtsvermittler usw.) können sie diese Situation kaum bewältigen, da sie in der Regel kaum über größere finanzielle Rücklagen zur Überbrükkung solcher Situationen verfügen und weder besondere fachliche Qualifikationen noch sozialen Rückhalt oder sozialen Status in die Waagschale werfen können.
Wohnungsfrage nicht gelöst
Sind erst einmal längere Wohnungslosigkeit und Mittellosigkeit eingetreten und können keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld oder ähnliches geltend gemacht werden, so haben diese Personen im Grunde nur noch eine Ressource, nämlich Rechtsansprüche auf öffentliche Hilfe. Seit 1974 ist mit der Novellierung des alten 'Gefährdetenhilfeparagraphen' 72 BSHG und der Durchführungsverordnung von 1976 Wohnungslosen, auch wenn sie z. B. Arbeitslosengeldbezieher sind, ein Rechtsanspruch auf umfassende Hilfe zur grundlegenden Überwindung ihrer Situation zuerkannt worden. Um die Verwirklichung dieses Anspruchs ist es allerdings schlecht bestellt. Dies betrifft insbesondere die Einlösung des Rechts auf Beschaffung und Erhaltung einer Wohnung. Zwar wird vielerorts inzwischen im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt wohnungslosen Personen wenigstens der volle Regelsatz eines Haushaltsvorstandes, abzüglich der Stromkostenpauschale (!), gewährt, es werden auch häufiger Mieten für ein Zimmer oder eine Wohnung übernommen, doch von einer Lösung der Wohnungsfrage für alleinstehende Wohnungslose kann weiter keine Rede sein. Denn nach wie vor besteht keine Verpflichtung der Sozialhilfeträger, Wohnungen auch als Sachmittel bereitzustellen. Das heißt, daß die Kommunen nicht dafür sorgen müssen, daß Wohnungen im konkreten Fall auch tatsächlich vorhanden sind. Die Kommunen sind nur ordnungsrechtlich verpflichtet, eine notdürftige Unterkunft bereitzustellen.
Die Würde des Menschen ist antastbar
Am 13. Februar 1976 wurde das 'Jakobushaus' als 'Sozialzentrum für alleinstehende Männer' des Vereins für Innere Mission in Bremen eingeweiht. Es war als Ersatz für den von der Inneren Mission verwalteten Bahnhofsbunker errichtet worden. Dieser war 1973 plötzlich, ohne Abstimmung mit der Sozialbehörde und
hier Penner unter Decke
Platte machen ziehen viele den Heimen und Pensionsplätzen vor
ohne die Folgen für die über 150 Bunkerbewohner recht zu bedenken, von der Inneren Mission geschlossen worden.
Das Jakobushaus bot rd. 120 Plätze zur Belegung mit alleinstehenden Wohnungslosen an, davon 30 in einer Aufnahme-, 40 in einer Übergangsabteilung und rd. 50 in einem Wohntrakt. In den achtziger Jahren wurde die Zahl der Plätze auf rd. 25 in der Notaufnahme und 80 im sogenannten Übergangswohnheim reduziert sowie eine Cafeteria eingerichtet. Das Sozialzentrum selbst wurde im Laufe der Jahre um das Isenbergheim und das Adelenstift mit je 40 Plätzen für ältere Wohnungslose und um das Frauenhaus mit 10 Plätzen erweitert. Zusätzlich wurden in den letzten Jahren hauseigene ambulante Dienste eingerichtet.
Das therapeutische Zeitalter
Nachdem dem Verein für Innere Mission der Vortritt gelassen worden war, wurde am 30. März im Rahmen einer Besichtigungsfahrt in Anwesenheit der Senatoren für Soziales, Jugend und Sport und für das Bauwesen zunächst die letzte Bremer Notunterkunft für alleinstehende Wohnungslose, der Bunker am Mühlhauser Weg, geschlossen. Danach fand die offizielle Öffnung der von der Stadt errichteten 'Sozialtherapeutischen Wohnheime' Hastedt und Huckelriede statt. Sie waren der Resozialisierung von alleinstehenden Wohnungslosen gewidmet und verfügten jedes über 35 Betten. Mitte der achtziger Jahre wurden sie anderen Zielgruppen gewidmet.
Mit der Errichtung dieser Heime begann auch in Bremen das 'therapeutische' Zeitalter der Hilfen für alleinstehende Wohnungslose. Bis dahin hatte man sich im wesentlichen damit begnügt, alleinstehende wohnungslose Personen, 'ansässige', zugereiste und 'durchwandernde', die um Unterbringung nachsuchten, in Bunker einzuweisen, zur Arbeit anzuhalten sowie 'gefestigte' Männer bei ab und zu stattfindenden 'Durchkämmungen' der Bunker in Wohnungen oder Zimmer zu vermitteln. Daß geeignete Wohnungen und Zimmer fehlten, wurde zwar gesehen, blieb aber folgenlos.
Im Tiefbunker unter dem Bahnhofsplatz (verwaltet von der Inneren Mission) fanden zeitweise um 200 Personen Platz. Der Hochbunker am Mühlhauser Weg mit seinen zwei großen Schlafsälen, Kabinen und einer Sitzunterkunft war bisweilen mit 150 Personen belegt, darunter auch Ehepaare. Für viele waren
die Bunker Dauerwohnraum. Und damalige Erhebungen zeigen, daß ein Großteil der Bewohner arbeitete. Neben diesen Großbunkern gab es noch einige kleinere Notunterkünfte. Insgesamt dürften in den sechziger Jahren an einem beliebigen Tag stets mehr als 400 Personen in einer dieser Notunterkünfte gelebt haben.
Mit der Entwicklung einer neuen Hilfekonzeption und dem Entwurf eines Hilfesystems für alleinstehende Wohnungslose in der ersten Hälfte der siebziger Jahre war die Hoffnung verbunden gewesen, 'das Problem der Nichtseßhaften' in kurzer Zeit, 1973 war von zwei Jahren die Rede, lösen zu können. Eckpunkte dieser Konzepte waren die Heime. In den Heimen, Hastedt und Huckelriede sowie im Jakobushaus, sollten resozialisierungswillige Wohnungslose (bis zu einem Jahr) lernen, 'ohne fremde Hilfe und ohne soziale Auffälligkeit' zu leben. Wer keine Therapie durchmachen wollte, sollte nicht aufgenommen werden. Er sollte jedoch durch Sanktionen wie Verweigerung oder Befristung der Hilfe zum Lebensunterhalt oder ähnliches gezwungen werden zu wollen.
Es braucht wohl kaum erwähnt zu werden, daß diese Politik konditionierender Hilfe sich nicht in der vorgesehenen Rigidität durchführen ließ. Schon aus dem Interesse, eine möglichst hohe Belegung sicherzustellen, konnten die Heime sich eine strikte Selektion wie ein allzu strenges Durchgreifen nicht leisten. Sie waren also darauf verwiesen, bei der Aufnahme von alleinstehenden Wohnungslosen nach dem äußeren Schein zu gehen und bei Verhaltenskontrollen fünf gerade sein zu lassen.
Und Wohnungslose ihrerseits nutzten die Möglichkeit, wieder einmal ein Bett, ruhigen Schlaf und regelmäßige Mahlzeiten zu haben, auch wenn sie sich, um dies zu erlangen, anpassungswillig und botmäßig geben mußten. Ebenso wie sie sich, um der Aussicht willen, bei erwiesener 'Wohnfähigkeit' in ein eigenes Zimmer vermittelt zu werden, zu entsprechenden Verhaltensweisen bereit fanden. Waren ihnen Reglementierung und Bevormundung jedoch zuviel, gingen sie auch wieder. Rd. 40% der Aufgenommenen sollen in Hastedt und Huckelriede ihren Aufenthalt vorzeitig abgebrochen haben.
Diese Form der Hilfe, die Verhaltensänderungen durch Hilfeversprechen einerseits, durch Androhung von Hilfeverweigerungen andererseits zu erzwingen suchte, hat für nicht wenige Wohnungslose zwischen
zeitliche Regeneration gebracht. Sie hat aber auch das Leid vieler Wohnungsloser vergrößert: jener, die in Notsituationen abgewiesen wurden; jener, die nicht bereit waren, sich auch nur zum Schein umkehrwillig zu verhalten, und denen deswegen Schwierigkeiten bei der Erlangung der Hilfe zum Lebensunterhalt gemacht wurden; jener, die von Helfern rüde und mißachtend behandelt und zurechtgewiesen wurden.
Für diese und andere 'besonders schwierigen Personen', geschätzt auf 150, wahrscheinlich mehr, also auch für Personen, die als 'Stadtstreicher' bekannt schienen, durch unverschämtes Verhalten auffielen, die ihre Hilfe zum Lebensunterhalt für Alkohol ausgaben, die die Heime immer erneut nur für Unterbringung und Versorgung nutzen wollten usw., war zunächst kein Unterkommen vorgesehen.
Denn den Heimen war es gestattet, solche Personen abzuweisen. Eine Notunterkunft gab es nicht mehr und sollte es auch nicht mehr geben. Diese Personen wurden also bewußt auf die Straße verwiesen. Im harten Winter 1980/81 verteilte das Sozialamt 50 Schlafsäcke an sie. Erst die 1979 von Sozialbehörde und Innerer Mission eingerichtete 'Zentrale Beratungsstelle' setzte durch öffentlichkeitswirksame Aktionen im Winter 1980/81, wie die Errichtung von Zelten in den Wallanlagen, einem Go-in alleinstehender Wohnungsloser bei einer Bürgerschaftssitzung, die Sozialbehörde unter Druck und löste wie üblich aufgeregte Aktivitäten aus, die über Notlösungen aber nicht hinausführten.
Doch auch den Wohnungslosen, deren Wohnungsfähigkeit erwiesen schien, konnte die Sozialbehörde wenig anbieten. Denn in den Verhandlungen, die 1980 zwischen Sozialamt und Amt für Wohnung und Städtebauförderung und den gemeinnützigen Wohnungsunternehmen über die Unterbringung von Wohnungsnotstandsfällen geführt wurden, und die in den sogenannten 'Bremer Vertrag' mündeten, war es nicht gelungen, die Bereitstellung von Wohnungen für alleinstehende Wohnungslose vertraglich zu fixieren.
So standen also auch diese Wohnungslosen im Hauptpunkt, der Versorgung mit Wohnungen, nicht viel besser da als die 'besonders schwierigen Personen'. Was Verwaltung und Innere Mission hartnäckig zu trennen suchten, wurde vollends vermischt, als in der Folgezeit damit begonnen wurde, Wohnungslose, um sie überhaupt unterzubringen, verstärkt in möblierte Zimmer zu vermitteln, sie aber weiter, wenn keine Zimmer verfügbar waren, auf 'Billig'hotels und -pensionen zu verweisen.
Die Unterbringung von Wohnungslosen auf diesen 'besonderen' Wohnungsmärkten kam ins Stocken, als die Sozialbehörde Ende der achtziger Jahre begann, auch Asylsuchende darauf zu verteilen. Da die Unterbringung von Asylsuchenden den privaten Vermietern größere Profite versprach, hatten Wohnungslose nun kaum noch Chancen.
Um die neue Gruppe von Wohnungslosen unterzubringen, war die Sozialbehörde bereit, noch niedrigere Unterbringungsstandards hinzunehmen, ja sie womöglich selbst mit herbeizuführen. Darin kam nicht nur der äußere Zwang, laufend Asylsuchende in großer Zahl unterbringen zu müssen, zum Ausdruck, sondern auch eine grundsätzliche Bereitschaft zur Diskriminierung dieser Menschen: Der Überbelegung von Zimmern wurden immer weniger Grenzen gesetzt; die eingewiesenen Menschen wurden alleingelassen, rabiaten Hausmeistern und Vermietern ausgeliefert; den sanitären Verhältnissen wurde keine Aufmerksamkeit geschenkt. Sie wurden dadurch in eine Lage gebracht, in der sie sich selbst und anderen als enthumanisiert erscheinen mußten.
Tiefpunkte dieser Prozesse, in denen sich Politik, Verwaltung und auch große Teile der Öffentlichkeit an entmenschlichende Praktiken gewöhnten, waren die als 'unorthodoxe Mittel' und 'Lösungen' bezeichneten Öffnungen von Bunkern für Asylsuchende sowie Sinti und Roma. Familien und Einzelpersonen wurden nun in fensterlose Bunker, mit Sitzreihen und Massenschlafsälen, eingewiesen, mußten in stickiger Luft, im Dauerlärm der Entlüftungsmaschinerien, unter unzureichenden sanitären Verhältnissen viele Wochen leben. Die Bunker sind inzwischen wieder alle geschlossen, nicht zuletzt durch Interventionen des Gesundheitsamtes und aufgrund von öffentlichen Protesten. Es waren aber auch inzwischen Übergangseinrichtungen für deutsche Aus- und Übersiedler, welchen man solche Unterbringungen nicht zumuten wollte, frei geworden. Trotzdem hat sich an der Situation der Unterbringungen von Asylsuchenden nichts Grundlegendes geändert.
Da versucht wurde, das Problem der Unterbringung von asylsuchenden wie einheimischen Wohnungslosen zu lösen, ohne grundlegende Veränderungen der politischen Prioritätensetzung vorzunehmen, setzten sich ähnliche politische, administrative und öffentliche Einstellungs- und Handlungsmuster wie gegenüber Asylsuchenden nun auch gegenüber alleinstehenden, besonders aber gegenüber drogenabhängigen Wohnungslosen durch. Stand die Unterbringung von alleinstehenden Wohnungslosen in Bunkern nur vorübergehend zur Debatte, so wurde sie für drogenabhängige Wohnungslose über viele Wochen hinweg realisiert. Und erst eine Reihe von verwaltungsgerichtlich erlangten einstweiligen Anordnungen gegen die Stadt Bremen brachte diese dazu, wenigstens ihrer polizeigesetzlichen Pflicht, Wohnungslosen zumindest eine notdürftige Unterkunft zur Verfügung zu stellen, nachzukommen.
Nie wieder Massenunterkünfte
Selbst dann wurde die Stadt nicht selbst tätig. Ein nun, auch zur Abwendung weiterer verwaltungsgerichtlicher Anordnungen, für notwendig erachtetes Übernachtungsheim wurde für 135.000 DM von der Inneren Mission gekauft; Kaufsumme samt Personal- und Unterhaltskosten sollten über von der Sozialverwaltung bezahlte Pflegesätze, dem Vernehmen nach um 50DM pro Person und Nacht, wieder hereingeholt werden können. Es war eine Fertigteil- Holzbaracke hinter dem Bahnhof; bezogen im Dezember 1991. Vorgesehen für 50 Personen, schliefen darin, in Mehrbettzimmern in der Regel 80, manchmal bis zu 100 Personen. Tagsüber war die Unterkunft geschlossen. Wie Wohnungslose, die darin übernachteten, berichten, seien die Verhältnisse nachts oft erschreckend gewesen; sie seien kaum zum Schlafen gekommen; Diebstähle seien die Regel gewesen; die Toiletten seien verdreckt gewesen; es habe Läuse gegeben, und man habe sich Hautkrankheiten geholt. Bevor diese Verhältnisse der besonderen Klientel zugeschrieben werden, sollte bedacht werden, daß solche Zustände fast notwendige Folge extremer Überbelegung und unzureichender Reinigung und Betreuung sind. So war nachts immer nur eine Betreuungsperson anwesend. Im übrigen haben selbstverständlich auch die meisten Wohnungslosen ein Interesse, reinlich zu leben; darauf weist schon der 'Kulturbeutel' mit Seife, Rasierzeug, Schampoo, Kamm hin, den sie in ihren Plastiktaschen mit sich tragen. Manche flohen aus diesen Zuständen und zogen es vor, im Freien, leerstehenden Häusern usw. zu übernachten.
Resultat 20jähriger Politik
Da der Standort der Baracke nur bis Frühjahr 1992 zur Verfügung stand, eine Umsetzung sich aber unter anderem als zu teuer erwies, wurde im Juni 1992 als Ersatz eine Großunterkunft aus 15 verbundenen Containern von der Stadt bereitgestellt. Darin werden in Mehrbettzimmern 60 Übernachtungsplätze angeboten. Die Betreuung übernimmt wieder das Sozialzentrum der Inneren Mission. Bis Ende des Jahres soll diese Unterkunft durch ein von der Inneren Mission gemietetes massives Dauer-Großasyl mit 50 und mehr Übernachtungsplätzen abgelöst werden.- Das also ist das Resultat einer zwanzigjährigen Politik, die damit antrat, das Problem der 'Nichtseßhaften' auf Dauer zu lösen und nie mehr Massenunterkünfte zulassen zu wollen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen