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Datenschutz verbessert

Berlin. Mit dem Inkrafttreten des sogenannten Artikelgesetzes endet die datenschutzrechtliche Schonfrist für die Verwaltung. Diese Meinung vertrat der Berliner Datenschutzbeauftragte Hansjürgen Garstka anläßlich der Verabschiedung dieses Gesetzes am Donnerstag abend durch das Abgeordnetenhaus. Mit dem Paket von 25 Gesetzen soll verhindert werden, daß personenbezogene Daten ohne rechtliche Grundlage oder Einwilligung der Betroffenen erhoben oder verarbeitet werden. Die bloße Behauptung der Behörde, die Daten seien notwendig, reicht zukünftig nicht mehr aus.

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