: Einwendungen gegen Gen-Kartoffel noch möglich
Die geplante Freisetzung von gentechnisch veränderten Kartoffeln muß sich die Universität Hamburg sich vom Bundesgesundheitsamt (BGA) genehmigen lassen. Genehmigungsantrag und Unterlagen liegen derzeit im Bauamt Ahrensburg, Rathausplatz 1, aus. Einwendungen können alle BürgerInnen bis spätestens 10. Februar beim Robert- Koch-Institut des BGA, Wollankstraße 15-17, O-1100 Berlin, einreichen.
Von besonderem Gewicht beim Anhörungsverfahren am 3. und 4. März, an dem alle EinwenderInnen teilnehmen können, werden die Bedenken von Menschen sein, die in der Nähe der geplanten Freisetzung wohnen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen