: Hegselmanns Thesen
1. Über die Grundlage von Lebensrechten sollte öffentlich nachgedacht werde.
2. Wer die Abtreibungsproblematik öffentlich diskutiert, beteiligt sich an einer öffentlichen Diskussion über Lebensrechte. Wie bei der Abtreibungsproblematik müssen Lösungen für strittige Fragen auf argumentativem Wege gesucht werden.
3. Falls schwerkranke Menschen ihren sofortigen Tod wünschen, besteht kein moralisches Recht, sie gegen ihren Willen zum Leben zu zwingen.
4. Der moralisch richtige Umgang mit schwerstgeschädigten Neugeborenen ist ein Problem. Was soll geschehen, wenn die Neugeborenen bei einer Lebenserwartung von nur wenigen Tagen grausame Qualen erleiden?
5. Den Vorschlag von Singer/Kuhse, diese schwerstgeschädigten Neugeborenen auf Wunsch der Eltern zu töten, kann man ablehnen. Die bloße Ablehnung beseitigt aber nicht das moralische Problem.
6.Es ist sachlich abwegig, in der Debatte über den moralisch richtigen Umgang mit schwerstgeschädigten Neugeborenen einen Angriff auf das Lebensrecht Behinderter zu sehen.
7. Es ist prinzipiell nicht abwegig, daß man mit einer Sterbehilfe auf die schiefe Bahn geraten könnte. Die bloße Behauptung macht diese Möglichkeit aber nicht wahr.
8. Das Problem der Sterbehilfe können Moralphilosophen nicht allein lösen. Es ist ein runder Tisch notwendig.
9. Wie eine Debatte über Sterbehilfe letztlich ausgeht, ist kaum absehbar. Der Umstand, daß der Status Quo viele Grausamkeiten einschließt, ist kein Argument dafür, die Debatte nicht zu führen.
10. Gegnerische Positionen sollten angehört und möglichst sachlich dargestellt werden. Eine kritische Widerlegung gegnerischer Standpunkte kann nicht durch eine moralische Vorabverurteilung ihrer Vertreter ersetzt werden.
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