Offener Brief

■ an Verwaltungsgericht Hildesheim betr. Entscheidung über Nichtbau eines Wohnheimes für Flüchtlinge im Stadtbereich "Ausländer stinken doch", taz vom 28.1.93

an Verwaltungsgericht Hildesheim betr. Entscheidung über Nichtbau eines Wohnheimes für Flüchtlinge im Stadtbereich

„Ausländer stinken doch“,

taz vom 28.1.93

[...] Ich protestiere hiermit empört über die oben genannte Entscheidung gegen die Menschenwürde von Asylsuchenden und Flüchtlingen – eine Entscheidung gegen AusländerInnen! Ich erwarte, daß dieses menschenverachtende Urteil aufgehoben, das Wohnheim gebaut und die verantwortlichen RichterInnen in Unehren aus ihren Ämtern für einen längeren Zeitraum entfernt und zu einem Intensivlehrgang über Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit geschickt werden. Ein Pflichtbesuch der Gedenkstätte zum deutschen Widerstand in der Stauffenbergstraße in Berlin sowie ein Pflichtbesuch der Gedenkstätte des ehemaligen Vernichtungslagers in Auschwitz kann zusätzlich zur Bewußtseinserweiterung beitragen.

[...] Mit solchen Urteilen werden Vorbehalte gegen AusländerInnen gefestigt und zu mörderischen Angriffen auf alle AusländerInnen ermutigt. Wer kümmert sich um und achtet die Gegenstimmen vieler Hunderttausender, anders denkender BürgerInnen, die ihre Meinung durch Teilnahme an Demonstrationen und Lichterketten zum Ausdruck gebracht haben? Ganz Hildesheim sollte sich dieser „Recht“sprechung in ihrem Verwaltungsgericht schämen! Annelies Jurkuns, Berlin