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RAFler bleiben in Haft

■ Grund: Weigerung zur Untersuchung

Düsseldorf (AP/dpa) – Die wegen gemeinschaftlichen Mordes in zwei Fällen zu lebenslangen Haftstrafen verurteilten RAF-Terroristen Karl-Heinz Dellwo, Lutz Manfred Taufer und Hanna Elise Krabbe müssen weiterhin in Haft bleiben. Der sechste Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf lehnte am Mittwoch eine von der Verteidigern der drei früheren RAF-Mitglieder beantragte Aussetzung der Strafe auf Bewährung ab.

Der Senat begründete seine Entscheidung damit, daß die Inhaftierten eine gesetzlich vorgeschriebene psychiatrische Begutachtung verweigert hätten. Diese Weigerung habe es dem Senat „unmöglich“ gemacht, einer Freilassung zuzustimmen, betonte der Sprecher. Die Begutachtung diene dem Schutz der Allgemeinheit, dem in verstärktem Maße Rechnung getragen werden müsse, da es sich um Fälle schwerster Kriminalität handele.

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