: Ziviler Ungehorsam wird gesellschaftsfähig!
■ Betr: Besetzung der Fohlenwiese in Oberneuland
Gut, daß den Oberneulandern vom Gericht deutlich gesagt wurde, daß es so nicht geht, wie sie wollen; gut, daß das Gericht speziell auch zu diesem Fall einige Mindeststandards definiert hat, die eine reiche zivile Gesellschaft zu haben hat und die auszuhalten sind, auch wenn sie einem nicht passen. Also einverstanden und in Ordnung, daß den guten Bürgern ihre private Interessenverfolgung begrenzt wurde.
Aber unabhängig von den Inhalten der Auseinandersetzung fällt noch etwas auf: Waren es nicht früher auch, ja sogar: vor allem Leute dieser Bevölkerungsschichten, die Sitzblockaden und Bauplatzbesetzungen als unmögliche Formen der Meinungsäußerung abgelehnt haben, auf Parlamente und Gerichte verwiesen haben? Mir scheint, der zivile Ungehorsam wird endgültig gesellschaftsfähig. So sehr die Ziele des Oberneulander Ungehorsams zu verurteilen sind — die Auseinandersetzung hat durchaus auch etwas Positives! Günther Dey, Mitglied im Landesvorstand der Grünen
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