: Aus Antidiskriminierung wurde Gleichstellung
■ Novelle passierte Frauenausschuß/ Frauenvertreterinnen dürfen bleiben
Berlin. Aus dem „Landesantidiskriminierungsgesetz“ ist nun ein „Landesgleichstellungsgesetz“ geworden. Mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und PDS hat die entsprechende Novelle den Frauenausschuß passiert, so daß sie inklusive neuer Wahlordnung für die Frauenvertreterinnen im öffentlichen Dienst demnächst per Dringlichkeitsantrag vom Abgeordnetenhaus verabschiedet werden kann. Das Positive daran: Für die Frauenvertreterinnen wird ein sicherer Rechtsstatus geschaffen. Das Negative: Statt Verschärfungen gegenüber denjenigen einzubauen, die dem Gesetz in den letzten zwei Jahren „mit ständiger Mißachtung begegnet sind“ (SPD- Frauenstaatssekretärin Helga Korthaase), wurde es in Unterpunkten sogar verwässert. Für die Fraktion Bündnis 90/Grüne ein Grund, die Vorlage abzulehnen. Allerdings, gab deren Vertreterin Sibyll Klotz zu, „hätte es auch noch schlimmer kommen können“.
Die zentralen Änderungen, die die Koalitionsfraktionen CDU und SPD einbrachten: Während für die Bezirksämter klargestellt wird, daß die Frauenbeauftragte in Sachen Gleichstellung nach außen und die Frauenvertreterin nach innen wirken soll, fallen für die weiblichen Interessenvertreterinnen in den Hochschulen diese Funktionen nunmehr explizit zusammen. Begründung der CDU-Abgeordneten Irina Schlicht: Die im universitären Bereich wirkenden Frauenbeauftragten könnten nur nach innen wirken. Zweitens: Die Frauenvertretungen sollen analog dem Personalvertretungsgesetz alle vier Jahre neu gewählt werden. Wahlberechtigt sind alle weiblichen Beschäftigten einer Dienststelle, die älter als 18 sind und dort länger als sechs Monate arbeiten. Diejenigen, die bereits „in geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt worden sind“, können im Amt verbleiben – bis spätestens 15. Dezember 1994. Drittens: Die zweite Ausschreibung einer freien Stelle wird abgeschafft. Bisher schrieb das Gesetz die Zweitannoncierung für den Fall vor, daß beim ersten Mal keine qualifizierte Frau gefunden werden konnte. Nach Meinung der CDU hat sich das nicht bewährt, sondern nur die Stellenbesetzung verzögert.
Ein Änderungsantrag des Bündnis 90/Grüne, wonach wie unter der rot-grünen Koalition in Hessen die Zweitausschreibung auf Verlangen der Frauenvertreterin doch stattfinden müsse, wurde abgeschmettert. Auch mit einem weiteren Antrag, die Frauenvertreterinnen „analog dem Personalvertretungsgesetz“ von ihrer Arbeit freizustellen, fand das Bündnis kein Gehör. Die schwammige Formulierung, eine Freistellung solle „im erforderlichen Umfang“ erfolgen, sei die nächste Gesetzeslücke, die Behördenleiter zur Einleitung juristischer Schritte gegen das ungeliebte Paragraphenwerk nützen könnten, warnte Sibyll Klotz vergeblich. Das Gesetz sei „wahrscheinlich das meistunterlaufene in Berlin“, und seine Novellierung sei „weniger als halbherzig“.
SPD-Frauensenatorin Christine Bergmann hingegen reagierte zufrieden auf die Beschlußfassung: Damit werde „unser Votum für eine aktive Gleichstellungspolitik und gegen Männerprivilegien“ unterstrichen. Vorsichtshalber forderte sie die Berliner Behördenleiter aber schon jetzt auf, nicht durch eine ungenügende Freistellung „Druck auf die gewählte Frauenvertreterin“ auszuüben. usche
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