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PCB-Prozeß vertagt

■ Einigung ohne Urteil angestrebt

Frankfurt (dpa) – Nach mehr als neun Monaten hat das Landgericht Frankfurt gestern das Holzschutzmittel-Verfahren bis Ende April vertagt. Nach der ursprünglichen Planung sollte im bisher größten deutschen Umweltschutz-Prozeß, bei dem es um Gesundheitsschäden der in Holzschutzmitteln enthaltenen Giftstoffe PCP und Lindan geht, bereits das Urteil gesprochen werden. Die Kammer hat inzwischen zu erkennen gegeben, daß sie der Einstellung des Verfahrens gegen die beiden Geschäftsführer der Düsseldorfer Firma Desowag den Vorzug vor einem Urteilsspruch gebe. Voraussetzung für eine solche Beendigung des Verfahrens ohne Urteil wäre eine angemessene Abfindung für die Geschädigten. Über die Höhe dieser Abfindung konnte jedoch zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung noch keine Einigung erzielt werden. Die Staatsanwaltschaft geht dem Vernehmen nach von 100 Millionen Mark aus, die in eine Stiftung einzubringen wären. Dies hat die Firma Desowag als „unrealistisch“ abgelehnt. Die Verhandlungspause soll nun zu neuen Gesprächen genutzt werden.

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