Wegner contra CDU: heute Urteil

Der CDU-Kritiker Markus Wegner erwartet, daß das Hamburgische Verfassungsgericht heute Neuwahlen zur Bürgerschaft und den Bezirksversammlungen anordnen wird. Die Verhandlung vor dem Gericht habe in der vergangenen Woche deutlich gemacht, daß es innerhalb der CDU-Hamburg „keinerlei demokratische Wahl-Entscheidungen bei der parteiinternen Nominierung von Kandidaten“ gegeben habe. Wegner rechnet deshalb mit einem Urteil, in dem das Verfassungsgericht die Wahlen von 1991 für ungültig erklärt.

Sein Mitstreiter Gerhard Orgaß hält eine solche Entscheidung nach Lage der Dinge für „eigentlich zwingend“. Dennoch wäre es für ihn schon ein Erfolg, würde das Gericht die Bürgerschaft anweisen, das Wahlprüfungverfahren endlich gesetzlich zu regeln. Hamburg ist das einzige Bundesland, in dem ein derartiges Gesetz fehlt. Zugleich müsse die Hamburger CDU gezwungen werden, ihre Satzung gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes zu ändern, der vorschreibt, daß die innere Ordnung der Parteien demokratischen Grundsätzen entsprechen muß.

Als „Hauptverantwortlichen für die zentralistische Abgeordneten- Kür der CDU“ hat Wegner den früheren CDU-Justitiar Martin Willich ausgemacht. Wegner wirft Willich vor, dieses Verfahren „mitkonstruiert“ und „wiederholt verteidigt“ zu haben.

Die öffentliche Urteilsverkündung findet heute um elf Uhr im Plenarsaal des Hanseatischen Oberlandesgerichts statt. nm