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Wolf sieht sich als letztes Opfer des Kalten Krieges

■ Prozeß gegen Ex-HVA-Chef eröffnet

Düsseldorf (taz) – Zum Auftakt des Prozesses gegen den früheren Leiter des Auslandsspionagedienstes der DDR, Markus Wolf, hat der 4. Strafsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts eine Aussetzung des Gerichtsverfahrens abgelehnt. Unter Berufung auf die noch offene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, ob die Spionage der „Hauptverwaltung Aufklärung“ überhaupt strafrechtlich verfolgt werden kann, hatten Wolfs Verteidiger den Antrag gestellt, den Prozeß bis zu einer höchstrichterlichen Klärung ruhenzulassen. In seiner Ablehnungsbegründung führte der Vorsitzende Richter Klaus Wagner zum einen die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an, der eine Strafverfolgung bislang befürwortet hat. Zum anderen, erklärte er, sei eine andere Rechtsauffassung des Verfassungsgerichtes „höchst unwahrscheinlich“. Wolf wird des Landesverrates in Tateinheit mit Bestechung beschuldigt. Er wertete in einer 25minütigen Erklärung den Prozeß als ein „Pilotverfahren“, mit dem die Mitarbeiter der HVA, die im Ausland tätig waren, kriminalisiert werden sollen. Der 70jährige kritisierte weiter, daß die Bundesanwälte Fälle in die Anklage aufgenommen hätten, die „mit dem eigentlichen Gegenstand des Verfahrens nichts, dafür um so mehr mit einer beabsichtigten Diffamierung zu tun haben“. Wolf, der sich zu seiner Verantwortung als Leiter der HVA bekannte, verwahrte sich gegen dieses „diffamierende Beiwerk“. Wer die DDR pauschal als Unrechtsstaat bezeichne, trage zu dem Klima bei, das den „letzten Feldzug des Kalten Krieges möglich machte“. Danach sagte Wolf, er werde keine weiteren Stellungnahmen abgeben. Das hatte zur Folge, daß gestern nachmittag Richter Wagner die Biographie des Angeklagten durch die Verlesung von Passagen aus dessen Buch „Troika“ zu rekonstruieren suchte. wg Seite 5

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