Der spielt nur

Ein Bullterrier sei nicht irgendein Schoßhündchen und dürfe deswegen nicht ohne Maulkorb und Leine auf die Straße. Mit diesem Urteil hat das Verwaltungsgericht Lüneburg die Klage eines Mannes aus Seevetal (Kreis Harburg) gegen die Gemeindeverwaltung abgewiesen. Das „Herrchen“ hatte gemeint, eine Leine sei bei Spaziergängen völlig ausreichend. (Aktenzeichen: 7 A 85/92).

Seinen Maulkorb bekommt der Hund als Reaktion auf eine Keilerei mit einem Berner Sennenhund verpaßt. Der Bullterrier war nach Feststellung des Gerichts auf dem Seevedeich auf den nicht angeleinten Sennenhund losgegangen und hatte ihn an Schnauze, Lauf und Schulter verletzt. Der Halter des Übeltäters ließ den Richtern erklären, der Hund sei beim Verrichten eines „kleinen Geschäfts“ vom Sennenhund gestört worden. Als unerschrockener Kerl habe er sich Respekt verschaffen müssen. Pech für ihn: Der beamtete Kreistierarzt erklärte, daß kein Familienmitglied in der Lage sei, das Tier zu beherrschen. Die Folge: Maulkorb und Leine. dpa